Fristlose Kündigung

Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn jemand bei der Arbeit einen Fehler macht? Zum Beispiel wenn einer Altenpflegerin eine Patientin beim Umsetzten aus dem Lift in einen Rollstuhl zusammenbricht, sie die Bewohnerin nicht gehalten bekommt, stürtzt und sich die Bewohnerin dabei verletzt?
Danke Gruß Michael

Hallo erstmal.

Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn jemand bei
der Arbeit einen Fehler macht?

Kommt drauf an:
-hat die besagte Person vorher wg. fehlerhafter Arbeit schon Abmahnungen bekommen ?
-wie wurde vorher bei gleichen oder ähnlichen Fehlern seitens des AG reagiert ?
-wie qualifiziert und erfahren ist die besagte Person ?
usw…

Zum Beispiel wenn einer
Altenpflegerin eine Patientin beim Umsetzen aus dem Lift in
einen Rollstuhl zusammenbricht, sie die Bewohnerin nicht
gehalten bekommt, stürzt und sich die Bewohnerin dabei
verletzt?

Rein tendenziell nicht. Aber im Pflegebereich wird man wohl andere Massstäbe in punkto Sorgfalt im Umgang mit Patienten ansetzen.

Oder gilt gar Kirchenrecht ? Dort gelten wieder andere Masstäbe.

HTH
mfg M.L.

Holla.

Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn jemand bei
der Arbeit einen Fehler macht?

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Zum Beispiel wenn einer Altenpflegerin eine Patientin beim Umsetzten
aus dem Lift in einen Rollstuhl zusammenbricht, sie die Bewohnerin
nicht gehalten bekommt, stürtzt und sich die Bewohnerin dabei
verletzt?

Wenn es übliche Praxis ist, dass nur eine Person das Umsetzen vornimmt, und wenn dem keine entsprechende, dem Arbeitnehmer bekannte Vorschrift entgegensteht, würde ich noch nicht einmal von leichter Fahrlässigkeit ausgehen.

Gibt es eine Vorschrift des Inhaltes „Umsetzungen von Patienten dürfen nur von mindestens zwei Personen vorgenommen werden“, betreten wir den Grenzbereich zwischen leichter und mittelschwerer Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig wäre es, wenn zusätzlich der betreffende AN wusste, dass die Patientin bspw. zu Ohnmachtsanfällen neigt …

Wenn es sich um einen einmaligen Vorfall handelt und im vorgenannten Sinne keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, halte ich den Sachverhalt für bestenfalls abmahnfähig, aber nicht für eine Kündigung hinreichend. Schon gar nicht für eine außerordentliche Kündigung.

Was allerdings passieren muss (immerhin ist eine Person zu Schaden gekommen) : die entsprechenden Abläufe sind zu überprüfen, ob die Sicherheit gewährleistet ist (ist sie ja offensichtlich nicht), und es sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um solche Vorfälle für die Zukunft mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Das kann z.B. heißen, dass ab sofort nur noch mindestens zwei Pfleger usw.

IANAL, deshalb der Hinweis, dass ein Richter vielleicht ganz anders urteilen könnte - im allgemeinen werden aber an eine außerordentliche Kündigung recht strenge Maßstäbe angelegt.

Gruß Eillicht zu Vensre

Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn jemand bei
der Arbeit einen Fehler macht? Zum Beispiel wenn einer
Altenpflegerin eine Patientin beim Umsetzten aus dem Lift in
einen Rollstuhl zusammenbricht, sie die Bewohnerin nicht
gehalten bekommt, stürtzt und sich die Bewohnerin dabei
verletzt?

Hallo Michael,

Das kann man aus der Ferne bei den paar dürftigen Infos nicht beurteilen. Grundsätzlich ist eine fristlose Kündigung nicht bei jedem Fehler gerechtfertigt. Aber unter bestimmten Umständen schon. Man sollte aber in diesem Fall wissen, ob die Altenpflegerin in dem Fall ihre Arbeit ordnungsgemäß gemacht hat und inwiefern das hätte vermieden werden können, dass ihr die Patientin wegrutscht.

MfG