Fristlose Kündigung durch AN wirksam ?

Ist eine fristlose Kündigung durch einen AN,
falls dieser keinen wichtigen Grund angegeben hat unwirksam, oder kann der AG auch diese als fristlose Kündigung anerkennen ?

Hallo

Die Angabe eines Grundes ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung.

Also:
„Ist eine fristlose Kündigung durch einen AN,
falls dieser keinen wichtigen Grund angegeben hat unwirksam,“

-> Nein.

„oder kann der AG auch diese als fristlose Kündigung anerkennen ?“

-> Ja.

Gruß,
LeoLo

…wobei man aber nochmal betonen könnte, dass ein außerordentlicher (wichtiger) Kündigungsgrund auch bei der AN-Kündigung - auch wenn er nicht erwähnt werden muss - tatsächlich vorhanden sein muss, wie z.B. erheblicher Zahlungsverzug beim Gehalt trotz Mahnung oder unzumutbare Arbeitsbedingungen.

Gibt es einen solchen Grund nicht, ist die fristlose Kündigung unwirksam, es sei denn, der AG fasst sie als Aufhebungsangebot auf und akzeptiert es bzw. verzichtet auf die Einhaltung der Frist.

VG
EK