Für dringenden Termin die Arbeitszeit tauschen?

Hallo Zusammen:
Die Arbeitszeit ist von 12-17:30 Uhr ( Empfangsbereich mit Publikumsverkehr); jetzt wird eine Darmspiegelung gemacht und dafür muss an dem Tag ab 14 Uhr dieses Zeugs getrunken werden, heisst, ab 15 Uhr sitzt man nur noch auf dem Klo…dafür muss man dann 1 Tag Urlaub nehmen da die Chefin sagt, man kann seine Zeit nicht einmal ändern und vormittags arbeiten. Wie sieht das rechtlich aus?

Muss dazu sagen, dass die Vollzeitkollegen ihre Arzttermine teilweise während der Arbeitszeit nehmen. Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Hallo
Warum machst Du Dir eigentlich Sorgen darüber wenn die Chefin nicht mitspielt ? Gehe ganz normal zur Arbeit und verbringe doch den ganzen Tag auf der Toilette . Die Chefin wird schon sehen was sie davon hat . Für den Tag der Spiegelung wirst Du dann sowieso krankgeschrieben .
viele Grüße  noro

Guten Tag,

wenn die Wirkung der zu nehmenden Medikamente tatsächlich derart ist, muß man sich ggfs. AU melden.
Ggfs.muß der behandelnde Arzt eben eine AU-Bescheinigung ausstellen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Noro,

leider weiß ich keine verbindliche Antwort, kann mir aber nicht vorstellen, dass man dafür einen Tag Urlaub nehmen muß, denn Urlaub soll ja der Erhohlung dienen.
Ich persönlich würde meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen!
Sprich, dann gibt es halt während des Toilettengangs niemanden im Empfangsbereich :smile:, ob der Chefin das gefällt?
Von Gleichbehandlung der Mitarbeiter hält sie wohl auch nicht viel. Man darf zwar während der Arbeitszeit zum Arzt, aber nur wenn es akut ist.
Viele Grüße
Rumpelstilz