Gehaltrückzahlung nach fristloser Kündigung?!

Guten Tag,

Nach der fristlosen Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses NACH DER PROBEZEIT ohne jegliche Abmahnung überweist der Arbeitgeber das volle Gehalt an den Arbeitnehmer.

Kündigung, fristlos am 21.07.2009

Arbeitnehmer fordert nun 1/3 des Gehaltes zurück? Darf er das Geld einfordern?

Hi!

Darf er das
Geld einfordern?

Ja.

Ohne weitere Details ist das die Antwort, die am besten passt.

Gruß
Guido

Wieso? Und wovon ist es abhängig?

Wieso? Und wovon ist es abhängig?

Vor allem mal davon, ob der AN erkennen konnte, ob er zuviel Gehalt bekam, was ich mal stark annehme - deshalb das JA.

Auch davon, wie lange das Ganze her ist, ob eine Ausschlussfrist vereinbart ist, die evtl. schon gegriffen hat, und die Möglichkeit der Entreicherung besteht auch noch.

Ebenfalls grußlos
Guido