Guten Tag,
Nach der fristlosen Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses NACH DER PROBEZEIT ohne jegliche Abmahnung überweist der Arbeitgeber das volle Gehalt an den Arbeitnehmer.
Kündigung, fristlos am 21.07.2009
Arbeitnehmer fordert nun 1/3 des Gehaltes zurück? Darf er das Geld einfordern?