Gehaltsanpassung 'Kürzung' bei AT-Mitarbeiter

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an Euch.
Es geht um ein außertariflich bezahlten Mitarbeiter (MA) dem eine Gehaltskürzung droht. Folgendes Problem: Er wurde vor 4 Jahren mit einem gewissen Anfangsgehalt eingestellt. Seine Stellenbeschreibung und Jobtitel passte bis dato noch zu seinen Aufgaben. Mit den Jahren kamen 3 Lohnerhöhungen dazu und sein Arbeitsumfeld änderte sich um fast 100%. Der Jobtitel passt längst nicht mehr und der Arbeitsaufwand sowie die Aufgaben und die Verantwortung zu den Projekten sind gestiegen. Desweiteren kamen auch mehrere Auslandsaufenthalte im Jahr dazu.
Jetzt kommt der Hauptsitz in den USA auf die nette Idee, dass die deutsche Zweigstelle zuviel Gehälter auszahlt und kappt ihnen kurzerhand das Budget. Der MA hatte dann auch ein Gespräch mti seinem Vorgesetzen, indem er schonmal darauf vorbereitet wurde, dass ihm eine Gehaltskürzung drohen könnte.
Die Hauptstelle in den USA möchte alle Gehälter zu den passenden Stellenbeschreibungen anpassen. Das heisst, der MA würde wieder auf sein Einstiegsgehalt + max. 10% Erhöhung zurückgesetzt werden.
Eine Änderung der Stellenbeschreibung und des Jobtitels bedarf selbstverständlich der Prüfung von der Hauptstelle. Diese nimmt sich das Recht heraus die Arbeit des MA 12 Monate zu kontrollieren, bevor sie überhaupt der Änderung zustimmen würden.
Also das Problem. Der MA muss jetzt erst mal die Gehaltskürzung für 12 Monate hinnehmen, bevor er evtl. die Chance hätte auf eine Anpassung seines Stellenprofils sowie seines Gehalts.
Weiter Info noch dazu: Der MA ist verheiratet und seine Frau erwartet sein 2. Kind.

Meine Frage: Ist es so einfach möglich eine Gehaltskürzung vorzunehmen? In seinem Fall wären es fast 700 Euro (25 %) Brutto!! Ist das überhaupt zulässig. Gibt es ein gewissen Prozentsatz der zulässig ist?

Ich freue mich schon auf Eure Antworten.

LG

Nadine

P.S. Ich hoffe, ich habe einigermaßen übersichtlich geschrieben.

Hallo Nadine,

Fragestellerinnen im Internet haben oft keine Ahnung was laut deutschem Recht erlaubt ist, siehe FAQ:1129, deshalb leider keine Ausführungen zu dem konkreten Fall.

Amerikanische Arbeitgeber haben oft keine Ahnung was das deutsche Arbeitsrecht erlaubt, deshalb der Rat: Rasch zum versierten Anwalt!

Gruß
Werner

Hallo

Amerikanische Arbeitgeber haben oft keine Ahnung was das
deutsche Arbeitsrecht erlaubt, deshalb der Rat: Rasch zum
versierten Anwalt!

Sofern deutsches Arbeitsrecht anzuwenden ist.

Gruß,
LeoLo

US-recht nicht gültig wenn Vertragsfirma in D
Hi Nadine,
welches Recht gültig ist, richtet sich doch nach dem Sitz der Firma, mit der man einen Vertrag abschließt.

Ist die Tochterfirma in Deutschland ansässig, so gilt kein US-Recht.

AT-Leistungen werden ja oft unter dem Vorbehalt gezahlt, dass kein Rechtsanspruch daraus entsteht.
Dementsprechend sehe ich dass eine Kürzung bei gleichem „Posten“ gerechtfertigt ist.

Im vorgetragenen Fall ist der Aufgabenbereich jedoxch ein anderer.

Mir stellt sich da die Frage:
Wird die Vergütung für den „Höheren Posten“ nach erfolgter positiver Prüfung rückwirkend gezahlt ?
Falls ja, wäre dieses ja nicht von Nachteil, da das Jahresalär nicht verringert würde.
Man muss zwar monatlich sparen, kann aber am Jahresende in Saus und Braus leben *scherz*

Eine vorläufige Zurückstufung, die bei positver Überprüfung nicht nachträglich revidiert wird, entspräche einer Gehaltsminderung prozentual um den Anteil der geleisteten Mehrarbeit.

Man sollte also eine schriftliche Fixierung des Wortlautes erhalten, um später ggfs. Rechtsansprüche geltnd machen zu können.

Alternativen:
Arbeit nach Bezahlung… nicht gut, da es als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden könnte. Das würde dann evtl,. Grund für eine fristlose Kündigung geben können.

Versetzung auf eine Stelle, deren Aufgabenbereich genau der „angebotenen“ Bezahlung entspricht… ergibt evtl. eine negative Stimmung des AG gegen den AN. Ersetzen des AN bei nächster Umstrukturierung fast sicher.

Neuen Arbeitsplatz suchen…
falls möglich sofort anfangen, nach neuem Chef zu suchen. Wenn dann Vertrag mit anderer Firma unterschrieben ist, Kündigung einreichen.

Wenn Kosten eingespart werden sollen, geht es immer zuerst an den Verwaltungsapparat.
Die Produktion ist nicht ersetzbar. Ein Arbeiter kann eben nur maximal die Arbeit EINES Arbeiters schaffen.
Ein Angestellter aber kann die Arbeit eines anderen übernehmen und diese durch Änderung der Arbeitsweise und Einsatz von Elektronik ohne mehr Zeitaufwand auch zusätzlich in der gleichen Zeit wie vorher erledigen.

Wenn es jetzt schon um Kosteneinsparung geht, wird in der Regel eine Umstrukturierung stattfinden.
Verwaltungsapparate werden ausgelagert, Personal wird frei gestellt (gekündigt), Fremdfirmen übernehmen Aufgaben eigener Leute… diese können erneut gekündigt werden.
Ein personalabbau um 30-40% im Verwaltungsbereich und je nach Produktionsart und Schwierigkeit auch noch bis zu 70% der Arbeiter sind möglich durch insatz von Leiharbeitern.

Nach neuem Aufgabengebiet in einer anderen Firma könnte langfristig wohl die beste Lösung séin.

Private meinung
Gruß
BJ

Der MA ist Außertariflich Angestellter, nicht Leitender Angestellter ? (Leitend bist Du nur, wenn Du als Leitend benannt bist). Dann gilt in jedem Fall die betriebliche Mitbestimmung für den MA. Also: Was sagt der Betriebsrat ?
Udo Becker

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Der MA ist Außertariflich Angestellter, nicht Leitender
Angestellter ? (Leitend bist Du nur, wenn Du als Leitend
benannt bist). Dann gilt in jedem Fall die betriebliche
Mitbestimmung für den MA. Also: Was sagt der Betriebsrat ?
Udo Becker

Hallo :wink:
nein er ist nicht als leitender Angestellter eingestellt worden. Ein Betriebsrat gibt es in dieser Firma nicht. Immer wenn die Mitarbeiterzahl erreicht wird, und man ein Betriebsrat wählen könnte, wir eine neue „Tochter-Firma“ aufgemacht. Somit umgehen die Vorsitzenden die Wahl eines Betriebsrates… ist jetzt schon 2x passiert.

Mir stellt sich da die Frage:
Wird die Vergütung für den „Höheren Posten“ nach erfolgter
positiver Prüfung rückwirkend gezahlt?

Nein, rückwirkend zahlt die Firma nicht. Wenn, dann wird ab dem Zeitpunkt mehr bezahlt, an dem die Änderung genehmigt worden ist.

Falls ja, wäre dieses ja nicht von Nachteil, da das Jahresalär
nicht verringert würde.
Man muss zwar monatlich sparen, kann aber am Jahresende in
Saus und Braus leben *scherz*

Naja, sparen ist gut, wenn man mit dem jetzigen Geld gerade so über die Runden kommt :wink: Vater mit Kind (1,5 J.) und Frau hochschwanger…

Eine vorläufige Zurückstufung, die bei positver Überprüfung
nicht nachträglich revidiert wird, entspräche einer
Gehaltsminderung prozentual um den Anteil der geleisteten
Mehrarbeit.

Man sollte also eine schriftliche Fixierung des Wortlautes
erhalten, um später ggfs. Rechtsansprüche geltnd machen zu
können.

Nach neuem Aufgabengebiet in einer anderen Firma könnte
langfristig wohl die beste Lösung séin.

Ja, darüber wurde/wird auch schon nachgedacht.

Private meinung
Gruß
BJ

Vielen Dank für dein Post!
LG

Nadine