Gestaffelte Aktienzuteilung & Arbeitgeberwechsel

Hallo zusammen,

weiß jemand, ob das deutsche Arbeitsrecht eine Meinung zum folgenden Thema hat:

Die Firma Freundlich gibt dem Mitarbeiter Fritz Fleissig als Bonus eine Anzahl Aktien, die allerdings erst mit der Zeit zuteilungsreif werden.
Nach einem Jahr werden die ersten 25% fällig, d.h. Fritz Fleissig kann darauf zugreifen und sie verkaufen. Nach jeweils einem weiteren Jahr werden die nächsten 25% der Aktien zuteilungsreif, insgesamt muß Fritz Fleissig also vier Jahre warten, bis er den Bonus voll verwenden kann.
Nach zwei Jahren will Fritz Fleissig den Arbeitgeber wechseln.

Was würde das deutsche Arbeitsrecht jetzt zu den noch ausstehenden Aktien sagen? Verfallen diese oder kann Fritz sie auf einen Schlag bekommen? Eigentlich sind diese Aktien ja also Bonus gedacht gewesen für bereits vollbrachte Arbeit. Ist eine solche Hürde für eine Kündigung zulässig?

Vielen Dank schon mal für Eure Kommentare,

Martin

Hallo,

Was würde das deutsche Arbeitsrecht jetzt zu den noch
ausstehenden Aktien sagen?

Das würde sagen ‚‚Es kommt drauf an.‘‘ … nämlich was dazu genau vereinbart ist zwischen AN und AG.

MfG

Hallo,

es gibt nur die einzige Vereinbarung, dass die Aktien jeweils nach einem Jahr zu einem Viertel zugeteilt werden. Ausnahmesituationen werden nicht erwähnt. Scheint also, dass Fritz Freundlich damit die ausstehenden Aktien verliert.

Schönen Gruß,

Martinn

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Scheint also, dass
Fritz Freundlich damit die ausstehenden Aktien verliert.

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Ohne genauen Vertrags-/Vereinbarungstext, kann man aus der Ferne nichts dazu sagen.

MfG