Hallo Zusammen,
ist es statthaft, das ein bereits gewährten und genehmigten Sonderurlaub wegen Todesfall (2 Tage Sonderurlaub) rückwirkend von 2 auf einen Tag Sonderurlaub von einem Arbeitgeber gekürzt wird? Ein Tarifvertrag ist nicht vorhanden, arbeitsvertragliche Regelungen dazu gibt es nicht.
Eine hausinterne Regelung war nicht bekannt und der Arbeitnehmer wurde nicht durch den AG darauf hiigewiesen. Erst nach Zeitkontokontrolle des Arbeitnehmer merkte dieser die rückwirkende Entscheidung des AG anhand seines Urlaubkontos
Was ist nun richtig, darf der Arbeitnehmer auf den gewährten Sonderurlaub „pochen“, oder darf der AG rückwirkend diese Entscheidung treffen?
Danke im Voraus
SN