gewährter und genehmigter Sonderurlaub (2 Tage SU) bei Todesfall Rückwirkend gekürzt

Hallo Zusammen,

ist es statthaft, das ein bereits gewährten und genehmigten Sonderurlaub wegen Todesfall (2 Tage Sonderurlaub) rückwirkend von 2  auf einen Tag  Sonderurlaub von einem Arbeitgeber gekürzt wird? Ein Tarifvertrag ist nicht vorhanden, arbeitsvertragliche Regelungen dazu gibt es nicht.
Eine hausinterne Regelung war nicht bekannt und der Arbeitnehmer wurde nicht durch den AG darauf hiigewiesen. Erst nach Zeitkontokontrolle des Arbeitnehmer merkte dieser die rückwirkende Entscheidung des AG anhand seines Urlaubkontos

Was ist nun richtig, darf der Arbeitnehmer auf den gewährten Sonderurlaub „pochen“, oder darf der AG rückwirkend diese Entscheidung treffen?

Danke im Voraus
SN

Statthaft ist es sicher nicht. Aber ein Urteil darüber hilft niemandem weiter.

Da der Sonderurlaub bereits genehmigt war (ich setze voraus, daß sich das auch belegen läßt), hat der Arbeitgeber für diese Tage auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verzichtet. Darauf würde ich mich im Streitfall zurückziehen und ich bin der Ansicht, daß dies auch ein Richter so sehen würde.

Eine solche Zusage bzw. Verzicht nachträglich zu ändern verstößt gegen das BGB (Treu und Glauben).

Die Durchsetzung könnte aber - wie immer - knifflig werden. Denn man ist ja nun einmal in dem Arbeitsverhältnis und will/muß es in der Regel auch bleiben. Welchen Aufwand man treiben will, wie weit man die Sache eskalieren lassen will, muß der Arbeitnehmer selbst entscheiden.

Sollte es in dem Betrieb einen Betriebsrat geben, greift das Betriebsverfassungsgesetz mit einigen Regeln. Eine formelle Beschwerde nach § 84 sowie das Einschalten des Betriebsrates gemäß § 87 Absatz 1 Nr. 5 (Urlaubsgrundsätze und Streitfälle bei der Urlaubsplanung) BetrVG.