Guten Tag,
haben 400,00Euro-Mitarbeiter Anspruch auf Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld?
Vorab schon vielen Dank für die Info!
LG
Bibi
Hi!
haben 400,00Euro-Mitarbeiter Anspruch auf Urlaubs- bzw.
Weihnachtsgeld?
Das kommt darauf, was vereinbart ist.
Gruß
Guido
Hi,
man sollte auch Bedenken, daß man bei Zahlung von Urlaubs- und /oder Weihnachtsgeld über den Freibetrag von 4800 € im Jahr kommen kann und der Arbeitnehmer dann sozialversicherungspflichtig wird und es dann für den Arbeitnehmer teurer werden kann, als auf die Gratifikationen zu verzichten.
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2 AG/1 geringfuegige beschaeftigung/4 verdienstgrenzen/verdienstgrenzen.html)
Grüße
miamei
Hallo,
Das kommt darauf, was vereinbart ist.
was wohl in 90 % der Fälle so etwas sein wird wie „Weihnachts- und Urlaubsgeld sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens und persönlicher Leistung des Arbeitnehmers erbracht werden“.
Greetz
S_E
Hallo
Zumindest darf Ihnen diese Sonderzuwendung nicht alleine aus dem Grund versagt werden, daß sie „nur“ geringfügig beschäftigt sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html
Ob überhaupt ein Anspruch besteht (siehe Guido) hängt davon ab, was vertraglich vereinbart bzw betriebsüblich ist.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Da würde es dem Minijobber aber auch nix helfen, wenn er sein Recht nicht wahrnimmt. Entscheidend ist nicht, ob er die Sonderzuwendung bekommt, sondern, ob er die Geringfügigkeitsgrenzen überschritten hätte, wenn er sie (rechtmäßig) bekommen hätte müssen.
Gruß,
LeoLo
Da würde es dem Minijobber aber auch nix helfen, wenn er sein
Recht nicht wahrnimmt. Entscheidend ist nicht, ob er die
Sonderzuwendung bekommt, sondern, ob er die
Geringfügigkeitsgrenzen überschritten hätte, wenn er sie
(rechtmäßig) bekommen hätte müssen.
Nein, denn bei Einmalbezügen gilt auch in der Sozialversicherung das Zuflussprinzip und nicht das Entstehungsprinzip.