Hallo... Also ich bin im 5.monat schwanger

… und arbeite vollzeit 5 tage die woche a 7,5 std.als bedienung. Nun ist es so das mein chef einen vormittag den laden schließen tut weil sich das nicht lohnt auf zumachen und der tag fällt genau auf meine schicht. Wie ist das jetzt mit.meinem lohn? Bekomm ich nur 4 tage bezahlt oder muss er mir weiter die 5 tage.zahlen?
Danke für die antwort

Hallo,

Deine Frage kann ich so nicht beantworten. Du hast ja sicherlich einen Arbeitsvertrag. Schaue mal in Deinen Arbeitsvertrag, wenn dort drin steht, dass Du beispielsweise einen 30-Stunden-Vertrag hast, muss er Dir 30 Stunden bezahlen.
Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben und wünsche Dir alles Gute, vor allem für die Zukunft
Sonnige Grüße aus Berlin

Nein das geht so einfach nicht. Als Erstes würde ich den Chef ganz klar fragen wie er sich das denkt. Auch wenn er quasi keine Arbeit für Dich hat muss er dich bezahlen.
Also frag Ihn ehe er Dir weniger bezahlt und mache Ihn darauf aufmerksam dass er deinen Vertrag nicht so kutzfristig und einseitig ändern kann.

Hallo,

wenn du einen Arbeitsvertrag hast musst du auch danach beschäftigt werden. Wenn dein AG die AZ kürzen will, muss er eine Vertragsänderung vornehmen - wozu er wahrscheinlich das Recht hat. Sonst muss er dir was anderes anbieten, was du in der vertraglichen AZ machen sollst.
LG

ohje…das ist schwierig. als Basis ist dein Arbeitsvertrag bindend und es müsste eine Änderungskündiung erfolgen. diese ist aber Arbeitsrechtlich OK, da es sich hierbei um betriebliche Gründe handelt. Ohne Änderungskündigung müßte dein Chef dir das Gehalt weiterbezahlen bzw. die restl. Stunden auf die anderen Tage aufteilen, aber auch das muß schriflich erfolgen.

LG.

Hallo,
mein persönlicher Rat: Wenn Sie auf das Geld nicht angewiesen sind, dann würde ich die Arbeitszeit kürzen, Sie haben ohnehin ein Problem wegen dem Mutterschutzgesetz. Die Schwangerschaft wird ihnen in naher Zukunft ziemlich zu schaffen machen und dann werden sie froh sein nicht volle 5 Tage arbeiten zu müssen.
Wenn Sie aber die volle Zeit arbeiten möchten, dann ist es so, dass Sie auf jeden Fall mit ihrem Arbeitgeber reden müssen, da dieser ihnen ohnehin eine „leichtere“ Arbeit zuordnen muss. Sollte dies nicht funktionieren reden Sie mit ihrem Arzt, ob er die Möglichkeit eines Bescxhäftigungsverbotes sieht. Sollte dem so sein, bekommen Sie du bis zum Beginn des Mutterschutzes den vollen Lohn weiter. Für den Arbeitgeber entstehen keine Kosten, da er das Geld aus einer bestimmten Zulage, die er eh automatisch mit jedem Gehalt mitbbezahlt, wiederbekommt. Sollte der Arzt sich nicht auf ein Beschäftigungsverbot einlassen, besteht noch die Möglichkeit der Krankschreibung.
Zudem empfehle ich:
http://www.babycenter.de/pregnancy/familiewerden/mut…
Aber Mutterschutzgesetz beachten:
Das Mutterschutzgesetz verlangt generelle Beschäftigungsverbote bei folgenden Arbeiten: Akkord- und Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr für Gaststätten 22 bis 6 Uhr), Mehrarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen Wenn Schwangere ab dem 5. Monat mehr als vier Stunden täglich im Stehen arbeiten müssen…

Liebe Liane,

es gibt natürlich immer viele Fragen.
Haben Sie einen Arbeitsvertrag in denen Ihre Arbeitszeit geregelt ist?
Wenn ja, dann muß Ihr Chef Ihnen weiterhin Ihren Lohn bezahlen. Außer er bietet Ihnen einen Änderungsvertrag an und Sie unterschreiben. Was ich vorerst an Ihrer Stellen nicht unbedingt machen würde. Außerdem gehen Sie ja bald in Mutterschutz.
Durch Ihre Schwangerschaft haben Sie ja sowieso einen besonderen Kündigungsschutz.

Aber bitte erkundigen Sie sich notfalls nochmal bei einen Anwalt für Arbeitsrecht oder auch bei einer Gewerkschaft (die beraten auch ab und zu Nichtmitglieder).

Bitte verstehen Sie das nur als grobe Einschätzung da ich zuwenig Einblick in Ihre Situation haben.

Viel Glück für die Zukunft.
Viele Grüße

Hi,
das hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht bzw. was ihr vereinbart habt. Habt ihr ausgemacht, dass du pro Stunde bezahlt wirst und keine exakte Stundenzahlt fest vereinbart, dann kürzt sich dein Lohn. Steht aber im Vertrag/ist vereinbart, dass du für eine Arbeit x Euro Gehalt bekommst, ohne die Stundenzahl festzulegen, läuft alles weiter. Steht im Vertrag, du arbeitest 37,5 Stunden die Woche, dann muss dein Chef dir die Möglichkeit bieten, diese Stundenzahl zu leisten. Er hat natürlich auch bei vertraglicher Festlegung die Möglichkeit, deinen Vertrag durch eine Änderungskündigung zu neuen Bedingungen abzuschließen.

also ist in erster Linie wichtig, was genau ihr als Grundlage für Arbeitszeit und Bezahlung vereinbart habt.

Ally

Hallo liane.nico,
zuerst: Wirklich „rechtsgültig“ weiterhelfen kann ich Dir hier nicht, das Problem ist Sache für einen Anwalt.
(Bei der Gelegenheit: Jede Arbeitnehmerin (Mann auch) sollte entweder in einer Gewerkschaft oder einer Arbeitsrechtsschutzversicherung sein - alles andere ist fahrlässig!).
Zu Deinem Problem:
Ich denke, es kommt auf Deinen Arbeitsvertrag an. Wenn die Schicht, die jetzt gestrichen wird, dort eindeutig drin steht, gibt es eine begrenzte Chance für Dich.
Dein Chef hat zwar die unternehmerische Freiheit zu bestimmen, wann er seinen Laden aufmacht; wenn er arbeitsvertraglich mit Dir was anderes vereinbart hätte, wäre er daran auch gebunden - (! Achtung: allerdings nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist !) und die hängt davon ab, wie lange Du dort schon beschäftigt bist.
Im Kern muss ich mich wiederholen:
Arbeitnehmer/innen brauchen professionellen Arbeitsrechtsschutz, den gibt es bei Gewerkschaften und Rechtsschutzversicherungen.
Das lege ich Dir für die Zukunft ans Herz, insbesondere, wo Du ja - HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH UND ALLES GUTE! nicht mehr nur für Dich alleine verantwortlich bist.
Viele Grüße
U. Daniel

Hallo liane.nico,
tut mir leid, das kann ich nicht beantworten.
wannsee

Hallo Liane,

zunächst mal sehe ich keinen Zusammenhang zwischen deiner Schwangerschaft und den veränderten Öffnungszeiten.

Normalerweise müsste dein Chef jetzt auf seine Mitarbeiter zukommen und mit euch besprechen, wie sich das jetzt am besten regeln lässt - also wer in Zukunft welche Schichten übernimmt. Hast du schon mit ihm darüber gesprochen?

Sind deine Arbeitszeiten denn in deinem Arbeitsvertrag vereinbart? Wenn dort drinsteht, dass du 37,5 h / Woche arbeitest, dann müsste eine Änderung vertraglich geregelt werden. Solange an deinem Vertrag nichts geändert ist, heißt das, dass du auch die Möglichkeit bekommen musst, die 37,5 h zu arbeiten (und sie damit auch bezahlt bekommst).
Dein Chef kann dir natürlich auch vorschlagen, den Vertrag zu ändern, so dass du z. B. nur noch 30 h / Woche arbeitest.

Wenn im Vertrag nichts zur Arbeitszeit geregelt ist, wird es schwierig. Es könnte z. B. drinstehen, dass du zu einem Stundenlohn von x EUR beschäftigt wirst und je nach Bedarf auf den Schichten eingesetzt wirst.
Dann kann dein Chef auch einfach bestimmen, dass du ab jetzt eben nur noch 30 Stunden oder so arbeitest.

Du müsstest also erst mal einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,
die Lohnzahlung erfolgt nach geleisteten Arbeitsstunden.
Bei festgelegtem Gehalt(im Arbeitsvertrag nachsehen)ist das anders. Zumindest hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, das die vertraglich vereinbarten Wochenstunden auch gearbeitet werden können.
MFG
SN

Hallo,
Schau einfach in Deinen Arbeitsvertrag. Wenn da steht, dass Du 5 mal 7,5 Stunden in der Woche arbeiten musst, dann kann es Dir relativ egal sein, wann Dein Chef den Laden auf- oder zusperrt. Du hast Anspruch auf 37,5 Stunden Beschäftigung pro Woche.
Wenn Dein Chef Dir keine Arbeit gibt, dann ist er im so genannten „Annahmeverzug“, das heißt, er muss Dich auch dann bezahlen, wenn Du keine Gegenleistung bringst.
Hast Du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, dann gilt das, was Ihr mündlich abgesprochen habt. Natürlich besteht da das Problem der Beweisführung.
Und als Schwangere gilt für Dich ja auch noch das Mutterschutzgesetz. Mach Dich schlau, Beratung bekommst Du von Deinem Arzt. Der kann Dir auch noch jede Menge Adressen für ausführliche Beratung geben.
Auch die Gewerkschaft ist immer ein guter Ansprechpartner.
Ich wünsch Dir alles Gute und viel Erfolg.
Liebe Grüße, Johannes

Hallo,
ich kann zur Zeit nicht helfen.
Gruß
Cress

Hallo Anfragende,

dass kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an. Wenn Sie als Arbeitsleistung eine bestimmte Anzahl von Tagen oder Stunden zugesichert haben, müsste er sie an einem anderen Tag einsetzen.
Sie sollten sonst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen und die Angelegenheit besprechen. Gleichzeitig sollten Sie aber auch bereits vorab überlegen, ob Sie ggf. an anderen Tagen länger arbeiten oder wie eine entsprechende Kompensation aussehen kann.

Freundliche Grüße

… und arbeite vollzeit 5 tage die woche a 7,5 std.als
bedienung. Nun ist es so das mein chef einen vormittag den
laden schließen tut weil sich das nicht lohnt auf zumachen und
der tag fällt genau auf meine schicht. Wie ist das jetzt
mit.meinem lohn? Bekomm ich nur 4 tage bezahlt oder muss er
mir weiter die 5 tage.zahlen?

Meiner Meinung nach hast Du Anspruch auf die volle Bezahlung, es ist so etwas wie Gewohnheitsrecht. Dein Chef ist verpflichtet, Dich bei einem Vollzeitarbeitsvertrag auch die volle Arbeitszeit zu beschäftigen, dir eine Beschäftigung anzubieten. Darauf hast Du einen Anspruch!

Danke für die antwort

Hallo,
wenn Dein Chef nicht mit dir spricht dass Du z. B. für den freien Tag Urlaub nehmen sollst, muss er meiner Meinung nach den Tag voll bezahlen.
Dies ist meine unverbindliche Meinung, keine Rechtsberatung.
Viele Grüße

Hallo,

es gilt erst einmal der Arbeitsvertrag, Du musst Deine Arbeitskraft vertraglich an 5 Tagen zur Verfügung stellen, wo er Dich einsetzt ist erst einmal egal. Wenn, müßte er Dir eine Änderungskündigung schicken, gegen die könntest Du u.U. etwas unternehmen.

Gruß

Klaus