höhe des krankengeldes

hallo experte :smile:

Ich bräuchte Rat zu Krankengeld:

Bezug war bisher 9 Monate. Die letzten 8 Wochen wurde eine Eingliederung gemacht (durchgehend nur 4h). Dann wurde der Vertrag von voll- auf teilzeit geändert, die AU beendet und man hat
wieder angefangen zu arbeiten.

Wie sieht es jetzt mit der höhe des Krankengeldes aus, wenn man
a) nach weniger als 4 wochen wegen derselben Krankheit wieder AU ist und
b) nach mehr als 4 wochen
C) Welche Auswirkungen haben Einmalzahlungen auf das Krankengeld.

Wahrscheinlich weiss die Krankenkasse von der
Vertragsänderung.

Vielen dank im vorraus

Hallo,
das Krankengeld wird wie das Arbeitslosengeld immer im Durchschnitt von einem Jahr berechnet.
Das müßte bei Ihnen die gleiche Höhe wie vorher sein, da nicht mal ein Lohnstreifen dazwischen liegt.
Hoffe ich konnte helfen
glaub nicht alles

Hallo…

… die 4-Wochen-Frist der Entgeltfortzahlung spielt für Dich keine Rolle, da durch die Änderung Deines Vertrages keine neue Beschäftigung entsteht.

Das Krankengeld wird aus dem neuen (verminderten) Arbeitsentgelt berechnet.

Einmalzahlungen werden bei der Krankengeldberechnung auf die Arbeitstage verteilt und bei der Berechnung berücksichtigt.

Gruß, Christian

Mir ist die Fragestellung nicht ganz klar - hier gibt es jedenfalls die entsprechenden Infos zum Krankengeld:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=rp24096

MfG
CKH