hi
wenn ein Deutscher im Ausland Geld verdient und dort natuerlich steuerpflichtig wird, muss er diesen Verdienst in Deutschland nochmal angeben oder geht das da niemanden an?
vielen Dank schon mal fuer eure Antworten.
gruss ruwen
Hi ruwen,
das kommt drauf an:
- welche Art von Einkünfte wurde erzielt?
- War diese Person das ganze Jahr im Ausland?
- Hatte diese Person in dieser Zeit auch deutsche Einkünfte?
- War diese Person einen Teil dieses Jahres in D und hat hier verdient?
Ohne entsprechende Antworten lässt sich die Frage nicht beantworten.
Gruß
Opel
Die wichtigste Frage hatte ich vergessen:
In welchem Land überhaupt ???
Vielen Dank Opel
hier naeheres:
- welche Art von Einkünfte wurde erzielt?
Angenommen die Person unterrichtet privat und abeitet im in einer Exportfirma
- War diese Person das ganze Jahr im Ausland?
Die Person war ein Jahr aber nicht ein Kalenderjahr, also nicht von Januar bis Januar.
- Hatte diese Person in dieser Zeit auch deutsche Einkünfte?
Nein
- War diese Person einen Teil dieses Jahres in D und hat hier
verdient?
nein
gruss ruwen
Hallo,
du mußt das Geld in deiner Steuererklärung angeben. Du musst es in Deutschland nicht versteuern, aber bei der Progression zählt es mit. Du musst dann dein in Deutschland verdientes Geld höher versteuern.
Vielen Dank Opel
hier naeheres:
- welche Art von Einkünfte wurde erzielt?
Angenommen die Person unterrichtet privat und abeitet im in
einer Exportfirma
Hier gibt es einen Freibetrag, den man beanspruchen kann. Der muss so knapp über 1800 Euro liegen. Also die Lehrtätigkeit angeben.
- War diese Person das ganze Jahr im Ausland?
Die Person war ein Jahr aber nicht ein Kalenderjahr, also
nicht von Januar bis Januar.
Also verteilt sich das auf zwei Jahre. Ist doch eh besser.
- Hatte diese Person in dieser Zeit auch deutsche Einkünfte?
Nein
Die Steuer rechnet in Kalenderjahren.
- War diese Person einen Teil dieses Jahres in D und hat hier
verdient?nein
Kein Verdienst im Steuerjahr, keine Steuern zahlen. (Schau mal unter „Doppelbesteuerungsabkommen“)
Gruß
Peter
gruss ruwen
Danke dann weiss ich jetzt bestens bescheid:smile:
In welchem Land überhaupt ???
Im sonnigen Aegypten
Hi,
wenn ich es richtig verstanden habe:
Die Person hat in Ägypten unterrichtet.
Die Person war nicht das ganze Jahr in Ägypten.
Dann war die Person einen Teil des Jahres in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Dann müssen nach Art 14 DBA Ägypten die Einkünfte hier versteuert werden:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…
(auf Seite 9)
Gruß
Opel
Servus Opel,
(1) warum in D ansässig?
(2) warum keine 90 Tage zur Ausübung der Unterrichtstätigkeit in Ägypten?
Schöne Grüße
MM