Ist ein 100-Stunden-Überstundenkonto zulässig?

AG verlangt ein 100-Stunden-Guthaben auf dem Überstundenkonto. Erst dann dürfen Überstunden abgebaut werden. Die Begründung liegt darin, dass man dieses während schlechter Auftragslage abbauen kann, um so Kündigungen zu vermeiden. Ist dies rechtlich zulässig? Wo kann man das nachlesen?

Hallo,

So um die 80 Überstunden auf einem Zeitkonto sind durchaus normaler Usus. ( natürlich dürfen es freiwillig auch mehr sein )
Im Arbeitsvertrag müßte schon mal erkennbar sein, nach welchem Tarif sich der Vertrag richtet. ( …IGZ, BZA…o.a. )

Weitere Infos könnten damit hier zu finden sein:
http://www.tarifvertrag-portal.de/

mfg

nutzlos

Keine Tarifbindung

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Hallo,

„Ohne tarifliche Bindung“ klingt aber ungünstig :frowning:

Ich habe hier aber einen Textbaustein gefunden :

[Zitat]

Das Arbeitszeitkonto darf max. 200 Plusstunden
umfassen.
Zur Beschäftigungssicherung kann das
Arbeitszeitkonto bei saisonalen Schwankungen
im Einzelfall bis zu 230 Plusstunden
umfassen.
Beträgt das Guthaben mehr als 150 Stunden,
ist der Arbeitgeber verpflichtet, die
über 150 Stunden hinausgehenden Plusstunden
inklusive der darauf entfallenden
Sozialversicherungsabgaben gegen
Insolvenz zu sichern

[Zitat Ende]

Quelle:
http://www.bza.de/fileadmin/bilder/2008/11/Tarifvert…

Etwas weiter vorne auf dem Link könnte zum Vergleich auch der DGB / IGZ - Tarifvertrag eingesehen werden.

Ansonsten lägen 100 Plusstunden anhand der Tarifverträge somit noch im Rahmen.

mfg

nutzlos

Die Idee an sich ist nicht schlecht…in Branchen, wo das Arbeitsaufkommen Saisonalen Schwankungen unterliegt,ist das wirklich eine gute Möglichkeit,die Entlassung von Mitarbeitern zu verhindern.

Wichtig ist jedoch die Absicherung des Insolvenz-Risikos…schließlich handelt es sich bei 100 Stunden (oder mehr) ja schon um fast 2/3 eines
vollen Monatslohnes.

Ich würde mich an die für den Betrieb zuständige Gewerkschaft wenden…auch wenn der Betrieb selber keine Tarifbindung hat,so kann man als Arbeitnehmer sehr wohl Mitglied der jeweiligen Fachgewerkschaft sein…

OT: Pleonasmus
Hallo,

das

normaler Usus.

find ich schön :wink:
Dafür gips nen * :smile:

Gruß
Wawi

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Hallo @Wawi,

gut, für " normaler Usus " bekommst Du Dein Wechselgeld heraus. ( * )

Hätte echt nur " Usus " lauten sollen, da dieses Wort schon die Gewohnheit definiert.
Eine Korrektur ohne ( * ) hätte aber gereicht.

mfg

nutzlos