Kaffeeverkauf mit Spende der Einnahmen = Gewerbeanmeldung nötig?

Guten abend miteinander,

leider konnte ich auch nach langer Google-Recherche keine passende Antwort auf meine Frage zu finden. 

Kurz zur Ausgangslage: Ich mit Mitglied in einem Sportverein, der finanziell im Moment nicht allzu prächtig dasteht. Jetzt kam der Gedanke auf, über den Verkauf von Kaffee an die Mitarbeiter der umliegenden Firmen (Industriegebiet) und die zahlreichen LKW-Fahrer. Sicher werden wir damit keine riesen Einkünfte erzielen, aber es wäre eine Option, um die Kassen etwas zu füllen. Nun gab es einige Unklarheiten. Zum einen darf ein Verein als solcher ja keine Gewinne erzielen, wenn das so stimmt. Entsprechend stand der Gedanke im Raum, dass die Person, die die Sache ohnehin übernommen hätte, unabhängig vom Verein den Verkauf durchführt und die Erlöse in Form von Spenden an den Verein weitergibt. Eins vorweg: wir wollen keineswegs in irgend einer Form Geld anhäufen, sondern würden das gesamte Geld in die Anschaffung neuer Geräte für’s Training Investieren. 

Bleiben nun ein paar offene Fragen bei uns: 

  1. Können wir mit der Umsetzung dieses Gedankens in rechtliche Schwierigkeiten kommen? Wegen der Sache mit den Spenden.

  2. Müsste die Person, die für den Verkauf zuständig ist unmittelbar ein Gewebe anmelden?

  3. Wären bei reinem Kaffeeverkauf Dinge wie Gesundheitszeugnis etc. notwendig?

  4. Macht es einen Unterschied, ob der Verkauf auf dem Vereinsgelände oder quasi einen Meter weiter auf dem Bürgersteig stattfindet.

Zusatzinfo: es geht um reinen to go-Verkauf, also keine Verweilmöglichkeit vor Ort. 

Kaffeeverkauf zur Finanzierung von Vereinstätigkeit
Servus,

aber es wäre eine Option, um die Kassen etwas zu füllen.

und in diesem Rahmen machen sowas sehr viele Vereine, ohne dass ihre Gemeinnützigkeit gefährdet wäre. Man muss halt schauen, dass dieser „wirtschaftliche Geschäftsbetrieb“ vom „ideellen Bereich“ (eigentliche Vereinsarbeit) und vom „Zweckbetrieb“ (Eintrittsgelder bei öffentlichen Veranstaltungen, Turnieren…) klar getrennt bleibt (separate Kasse) - dann sollte das lieber der Verein machen, u.a. auch wegen Versicherung bei Verbrühungen usw.

  1. Können wir mit der Umsetzung dieses Gedankens in rechtliche Schwierigkeiten kommen? Wegen der Sache mit den Spenden.

Einfacher ist es wie gesagt, wenn der Verein selber hier den Kaffee anbietet.

  1. Müsste die Person, die für den Verkauf zuständig ist unmittelbar ein Gewebe anmelden?

Ja; der e.V, müsste das auch tun, kann aber ein einmal angemeldetes Gewerbe für alle möglichen Geldbeschaffungsmaßnahmen nutzen.

  1. Wären bei reinem Kaffeeverkauf Dinge wie Gesundheitszeugnis etc. notwendig?

Das weiß ich nicht, lese aber immer wieder von Vereinen, die sich bitterlich beklagen, wenn ihr Bratwurst- oder Kuchenstand auf dem Schützenfest oder Weihnachtsmarkt mit den gleichen Auflagen betrieben werden muss wie der von irgendjemand anderem.

  1. Macht es einen Unterschied, ob der Verkauf auf dem Vereinsgelände oder quasi einen Meter weiter auf dem Bürgersteig stattfindet.

Ja - für die Sondernutzung des Bürgersteiges ist eine Genehmigung erforderlich. Auch das spricht übrigens dafür, dass der Verein den Kaffeeauschank in eigener Regie betreibt, weil er so eine Genehmigung von der Gemeinde vermutlich viel leichter kriegen wird.

Schöne Grüße

MM