Kann AN Konto des AG pfänden?

Angenommen ein AG zahlt den/(das) vereinbarte(n) Lohn/Gehalt nicht bis zum vereinbarten 15ten des Folgemonats und es ist auch nicht mit einer zügigen Zahlung zu rechnen. Kann/können der/die AN eine einstweilige Verfügung zur, oder eine direkte Kontopfändung erwirken?

Der AN müsste den Lohn unter Berücksichtigung einer Frist von 7 Tagen anmahnen. Erst dann ist ein gerichtliches Verfahren möglich.

Blödsinn

Der AN müsste den Lohn unter Berücksichtigung einer Frist von
7 Tagen anmahnen. Erst dann ist ein gerichtliches Verfahren
möglich.

Quelle?

Mal ein Link
Hi!

Hier ist es ziemlich gut erklärt
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Bei nur ein paar Tagen hat man sehr schlechte Karten…

VG
Guido

Hallo Guido,

vielen Dank für die Info. Sehr aufschlussreich!

Es könnte den Anschein haben, dass sich hinter der Nichtzahlung der Löhne/Gehälter noch ganz andere Abgründe auftun!!!

z.B. Nichtzahlung aller (!) Abgaben seit Übernahme der Firma am Jahresanfang 2009.

Die AN dürfen gespannt sein wohin diese Reise geht!!!

Gruß

Hi!

z.B. Nichtzahlung aller (!) Abgaben seit Übernahme der Firma
am Jahresanfang 2009.

Normalerweise bekommen die Arbeitnehmer dann Infos von der Krankenkasse.

Bei Zweifeln daran einfach mal die ortsansässige AOK oder Barmer (bei denen eigentlich immer Leute versichert sind) informieren…

VG
Guido

NEUE Zusatzfrage!
Mal eine neue passende Frage:

Ab wann könnte man bei Nichtzahlung die Arbeit verweigern? Bzw. ab wann würdet Ihr es tun?

Also z. B. wenn der AG jeden Tag sagt „Jaja, blabla, Geld ist auf dem Weg.“ oder „Müßte morgen auf Deinem Konto sein.“

2 Monate
Hi!

Mal eine neue passende Frage:

Die schon beantwortet wurde

Ab wann könnte man bei Nichtzahlung die Arbeit verweigern?
Bzw. ab wann würdet Ihr es tun?

Weniger als 2 Monate wird in der Regelk eng.
Aus dem Link geht aber auch dieser weiterführende Link hervor
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Gruß
Guido

Moin,

aber wie zumutbar ist sowas in der Praxis?
Der AN muß ja weiterhin Miete zahlen und andere Fixkosten. Außerdme braucht er ja Sprit um zur Arbeit zu kommen. Ich dachte eher an ein Argument, daß man keine Kohle hat, um überhaupt zur Arbeit zu kommen aufgrund der Nichtzahlung des Lohns.

Also wäre es doch unverschuldet, wenn man nicht zur Arbeit kommt!?

off topic
Hi!

Hier wird die rechtliche Situation bequatscht.

Meinungen, moralisch andere Grundideen und Ja-Abers sind hier, auch, wenn andere das völig anders sehen, fehl am Platz.
Das Plauderforum ist unten…

Nix für ungut, aber die Frage ist beantwortet.

VG
Guido

Wieso ist das off-topic? Geht es nicht um eine rechtliche Angelegenheit?

Stichwort: Verschulden!

Wer hat es denn verschuldet, daß der Arbeitnehmer aufgrund nicht vorhandenen Einkommens, das ihm ja rechtlich gesehen vom AG zusteht, nicht mehr zur Arbeit kommen kann???
Doch wohl nicht der AN!? Ist dann das Argument des AGs "Hättest Du mal gespart und mal keinen Armani-Fummel von Deinem Lohn gekauft, dann hättest Du jetzt Geld für Sprit? Der AG hat doch nicht darüber zu bestimmen, wie der AN sein Geld ausgibt, sondern der AG bestimmt einfach, daß der AN nächsten Monat gar kein Geld ausgeben kann, weil nix gezahlt wurde/wird. So sieht es doch aus.

Also durchaus rechtlicher Inhalt vorhanden.
Soll ich als AN schon für 3 Moante Rücklagen bilden, weil der AG evtl. irgendwann mal nicht zahlt? Falls Du nun „ja“ sagst, dann würde mich schon noch interessieren, wie das dann geregelt werden soll, wenn es ein Berufsanfänger ist oder die Stelle gerade erst angetreten wurde :smile:

Hallo Guido!

Normalerweise bekommen die Arbeitnehmer dann Infos von der
Krankenkasse.

Das ist eine ganz neue Info.
(Kann sein, dass diese Info an die AN nicht erfolgt ist, da die Kasse schon ihre Außendienstmitarbeiter vorbeigeschickt hat!)

Bei Zweifeln daran einfach mal die ortsansässige AOK oder
Barmer (bei denen eigentlich immer Leute versichert sind)
informieren…

Guter Tipp ( greift vielleicht schon für die nächste Firma! Der Himmel hat sich mittlerweile dramatisch verdunkelt über den gramgebeugten Häuptern.)

Danke nochmals für die Infos

Schönen Vattertach noch

Gruß
A H I M

Missverständnis?
Hi!

Nur, dass wir uns nicht missverstehen:

Das ist eine ganz neue Info.
(Kann sein, dass diese Info an die AN nicht erfolgt ist, da
die Kasse schon ihre Außendienstmitarbeiter vorbeigeschickt
hat!)

Wenn der AN keinen Versicherungsschutz mehr hat (und der entfällt nun mal, wenn der neue AG keine Meldung macht), DANN bekommt man eine Info der Kasse.

VG
Guido

Was genau verstehst Du nicht?

Wieso ist das off-topic? Geht es nicht um eine rechtliche
Angelegenheit?

…die beantwortet ist.
Bei weniger als 2 Monaten hat man schlechte Karten.

Du kannst natürlich die Moralkeule rausholen und heulen, dass die Welt so grausam und ungerecht ist - an der rechtlichen Situation ändert das nichts, und in ein Wissensforum gehört es nicht.

Gruß
Guido

Hallo Guido,

NEE, ist kein Missverständnis! :wink:)

Danke nochmals.

Gruß
A H I M