Kein Arbeitsvertrag-Lohnanspruch?

Hallo

Mal wieder eine Frage…:wink:

Habe jetzt stundenlang gegoogelt, aber da steig ich jetzt einfach nicht mehr durch…

Also, ich habe gelesen, das es versch. Lohnarten gibt-Monatliches „festes“ Gehalt,
Stundenlohn
etc.

Wenn nun aber kein Arbeitsvertrag besteht und der Arbeitgeber auch nach 10 Jahren es noch nicht geschafft hat, seiner Nachweispflicht über das Arbeitsverhältnis nachzukommen, wie ist das dann mit dem Lohn geregelt?

Angenommen, der AN stellt fest, das er zB im Januar+ September das selbe Gehalt bekommen hat.Jedoch hat zB der Januar 3 Arbeitstage mehr als der September.

In der Lohnabrechnung steht zB immer nur Std-Lohn 1 15,34

Wie wird das Gehalt also berechnet?NAch geleisteten Stunden oder jeden Monat das gleiche?Wenn jeden Monat das Gleiche Gehalt,
weshalb dann die Angabe des Stundenlohnes?

Bei Überstunden steht zB der Faktor 15,34 (Std-Lohn 2) mit 25% Zuschlag da, aber beim Betrag steht bei 20 Überstunden 306,80€.
Wo ist da der Zuschlag???

Da im Beispiel kein Arbeits-
vertrag oder ähnliches besteht, was sieht das Gesetz als Regelung vor? ezahlung nach geleisteten Stunden oder eben das feste Monatsgehalt?

Danke im Vorraus!

MFG Jenny

Hallo Jenny,

wenn kein Arbeitsvertrag existiert, bewegt man sich im reinen Richterrecht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (BGB, ArbZG usw.).
Grundsätzlich (Ausnahmen bestätigen die Regel) zieht dann die Rechtsprechung heran, was in letzter Zeit so üblicherweise geleistet und abgerechnet wurde in Sachen Arbeitszeit, Stundenlohn oder Monatsgehalt, Zuschläge etc und somit als stillschweigend vereinbart gelten könnte.
In dem von dir geschilderten Fall dürfte die Hinzuziehung eines Fachanwalts vor Ort unumgänglich sein, da der Fall nur anhand der vorliegenden Unterlagen geklärt werden kann.

&Tschüß
Wolfgang

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