Kein Gehalt erhalten

Hallo,
folgendes Problem. Arbeitnehmerin N schaut am 5.9. auf ihrem Konto nach wie der Finanzstatus aussieht und stellt fest dass ihr Gehalt, welches normalerweise am 1. eines Monats auf dem Konto gut geschrieben wird, noch nicht gutgeschrieben wurde.
Sie hat zuzeit Urlaub.
Daraufhin ruft sie in der Firma an und teilt dies dem Chef mit. Dieser sagt, dass geld sei längst überwiesen, ich solle mich noch einen Tag gedulden.
Beide Konten, Geschäftskonto und Konto der Angestellten N befinden sich bei der gleichen Bank.
Heute ist der 6. und es ist noch immer nichts gutgeschrieben.

Was kann N tun ? Darf der AG das ?

Hallo,

Was kann N tun?

Vielleicht auch mal bei der Bank fragen?

Darf der AG das?

Ich versteh die Frage nicht. Der AG hat ja scheinbar das Geld überwiesen. Ob dem AG zu glauben ist, kann nur die AN beurteilen. Gabs in der Vergangenheit mal Verzögerungen? Ist irgendwas bekannt, dass der AG vielleicht in finanziellen Schwierigkeiten steckt oder ist davon auszugehen, dass der AG gelogen haben könnte?

MfG

Verzögerungen gab es nie. Als N ihn darüber informierte sagte er dass die anderen Gehälter, unter anderem auch seins schon überwiesen wurden und auch angekommen sind. N glaubt nicht, dass es an der Bank liegt.
Sie glaubt vielmehr das der AN das Geld absichtlich zu spät hat überweisen lassen, da N unbedingt die Woche Urlaub haben wollte, da ihr Freund auch kurzfristig Urlaub bekommen hatte. Dies hat ihm nicht so geschmeckt…
Er wusste auch das N ursprünglich mit Ihrem freund eine Städtereise machen wollte und vermutet dass er deswegen das Gehalt absichtlich zu spät überweist um den Urlaub zu vermiesen.
In finanziellen schwierigkeiten steckt AG definitiv nicht !!!

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*malStandardfragenabfrag*

  • Wie lange ist die AN dort schon tätig?
  • Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?
  • Existiert ein Betriebsrat?

Ansonsten siehe http://www.hensche.de/Infos_Arbeitsrecht_Zahlungsver… (wobei ich bei einmaliger und relativ kurzer Verzögerung eigentlich keine der Maßnahmen aus dem link bis jetzt für angebracht halte)

Kann natürlich sein, dass da Willkür eine Rolle spielt, aber das dürfte schwer zu beweisen sein.

Da aus den Vormonaten dem AG die Bankverbindung AN bekannt ist und es sich um eine Schickschuld handelt, dürfte dem AG kaum die Ausrede gelingen, er habe seine Schuld erfüllt. Beweispflichtig dafür ist unter dieser Voraussetzung aber AG und nicht AN. Also hilft vielleicht eine kleine „Lehrstunde“ des für AG durch AN. Dazu berechne man die Verzugszinsen, die AN ggü. AG zustehen, und zwar auf den Bruttobetrag des Gehalts. Fälligkeit seit 31.08., hinzuaddiert die Tage bis zum aktuellen Datum und dann eine einfache Zinsrechnung auf den Bruttobetrag mit dem aktuellen Verzugszinssatz von 6,95%. Diesen Betrag zusätzlich verlangen zusätzlich bestimmter „Tagzinsen“. Einfacher geht es bei http://basiszinssatz.info/zinsrechner/, das erspart die eigene Berechnung.

Vielleicht hilft die „Lehrstunde“ ja für das nächste mal.

Gruß

Thomas

Hallo Nicky,

ob man da gleich Absicht unterstellen muss? Mir selbst ist schon passiert, dass mein Gehalt in die Taiga geschickt wurde. War einfach ein Zahlendreher von der Buchhalterin.

Gruß!

Horst

ob man da gleich Absicht unterstellen muss? Mir selbst ist
schon passiert, dass mein Gehalt in die Taiga geschickt wurde.
War einfach ein Zahlendreher von der Buchhalterin.

dies halte ich für die wahrscheinlichste Version. Da Emfänger und Auftraggeber bei der selben Bank sind ist es unwahrscheinlich dass die Bank schuld ist…

Hallo,
selbst wenn man Absicht unterstellt ist die Frage, ob er das „darf“ eine des Arbeitsvertrages:
Was steht denn da?
Denn wenn Du üblicherweise Dein Gehalt am 1. auf dem Konto hast, im Vertrag aber steht „Das Gehalt wird spätestens bis zum 15. des darauffolgenden Monats ausbezahlt.“, dann denke ich, hast Du rein rechtlich gesehen schlechte Karten…
Wenn da aber steht, dass Du es am 1. haben solltest, dann kannst Du durchaus die Verzugszinsen-Version versuchen.
LG,
NOrah

Heute war die Buchhalterin da das Gehalt immer noch nicht drauf war, habe ich nochmal angerufen. Wo sich dann herausstellte, dass sie N vergessen hatte. „angeblich“
Was ich jedoch nicht ganz glauben kann…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was ich jedoch nicht ganz glauben kann…

Aber das Gegenteil auch nicht beweisen kannst.
Die weitere Diskussion ist daher Usus.

Gruss Ivo