Keine Lohnzahlung vom Aushilfsjob

Hallo Gemeinde!
Folgendes Problem:

Person A ist als studentische Aushilfe auf 400€ Basis angestellt worden. Laut Vertrag gilt eine Wochenarbeitszeit von 12h. Zahlung erfolgt bis zum 15. des Folgemonats, vorausgesetzt der Stundenzettel wurde abgezeichnet und bis zum Monatsende abgegeben.
Seitens Person A wurden alle Vertragsbedingungen erfüllt. Jedoch, Person B = Arbeitgeber zahlt seit Dezember letzten Jahres kein Geld mehr aus und kann auch keine Erklärung dafür vorweisen. Person A hat eine Kollegin, Person C, der es genauso ergeht.
Person B hat auch die vom Steuerberater ausgehändigten Lohnabrechnungen zurückgehalten, bis jetzt noch. Für diese ließen sich allerdings Kopien vom Steuerberater des AG beschaffen.
Was können Person A und C machen, um ihr Geld doch noch zu erhalten?
Müssen beide zum Arbeitsgericht? Und, wenn ja, sollten sie gemeinsam dorthin gehen?
Es sei noch anzumerken, daß Person B bereits mehrfach versprochen hat, das Geld werde demnächst bzw. umgehend überwiesen.
Und, auch die wahrgemachte Drohung, nicht mehr zu arbeiten, bis das Geld gezahlt wird, hat den AG nicht bewogen, seiner Verpflichtung nachzukommen.

mfg Kati

Hi!

  1. Die Zahlung mit einer Frist von einer Woche (oder so) schriftlich anmahnen!
  2. Ab zum Arbeitsgericht (da gibt es eine Rechtsantragsstelle) und die Zahlungen einklagen, wenn die Mahnung ohne Reaktion bleibt.

Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, zwischen 1 und 2 zum Fachanwalt für Arbeitsrecht (wobei 2 dann entfällt, da das der Anwalt macht).

  1. Einen neuen Nebenjob suchen

LG
Guido

Hallo

Bei drei Monaten würde ich nicht mehr mahnen sondern direkt klagen oder direkt Mahnbescheid erwirken.

Gruß,
LeoLo

Hi!

  1. Die Zahlung mit einer Frist von einer Woche (oder so)
    schriftlich anmahnen!

Gilt e-mail als schriftlich, wenn man sich selber eine Kopie geschickt hat?

  1. Ab zum Arbeitsgericht (da gibt es eine Rechtsantragsstelle)
    und die Zahlungen einklagen, wenn die Mahnung ohne Reaktion
    bleibt.

Bisher war die Mahnung ohne Reaktion, deswegen wird man wohl den Gang zum Gericht antreten müssen.

Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, zwischen 1 und 2
zum Fachanwalt für Arbeitsrecht (wobei 2 dann entfällt, da das
der Anwalt macht).

Leider besteht keine Rechtsschutzversicherung und über die Eltern gehts auch nicht. Aber vielleicht geht da was übers Studentenwerk?

  1. Einen neuen Nebenjob suchen

Ist in Arbeit!!!
Bleibt ja wohl auch nix anderes mehr übrig. Wer will da noch arbeiten!
Gruß zurück, Kati

Hallo

  1. Die Zahlung mit einer Frist von einer Woche (oder so)
    schriftlich anmahnen!

Gilt e-mail als schriftlich, wenn man sich selber eine Kopie
geschickt hat?

Ist letztendlich absolut wurscht, denn der AN muß ja gar nicht mahnen. Also reicht die E-mail aus.

Leider besteht keine Rechtsschutzversicherung und über die
Eltern gehts auch nicht. Aber vielleicht geht da was übers
Studentenwerk?

Ich nehme mal an, die finanzielle Lage ist nicht rosig. Dann sollte der AN sich keine Sorgen machen, sondern zum Fachanwalt, erst Beratungshilfe und danach im Klagefall Prozesskostenhilfe beantragen nud gut ist.

Gruß,
LeoLo

Na das hilft doch um einiges weiter!
Es sei gedankt!
Kati

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Stümmt
Hi!

Irgendwie habe ich da den Zeitraum überlesen.

Ich würde trotzdem nochmal mit einer kurzen Frist anmahnen (ist ja hier schon geschehen) - ich bin aber auch ein Wesen, dass an das Gute im Menschen glaubt :wink:

LG
Guido

Hallo

Man liest ja oft, daß das Insolvenzgeld die letzten drei Monate abdeckt. Das ist zwar zunächst richtig, aber was dabei gerne verschwiegen wird, ist, daß es sich um die letzten drei Monate ab InsolvenzERÖFFNUNG handelt. Da bis zum Antrag und zwischen Insolvenzantrag und -eröffnung noch viel Zeit vergehen kann, läuft jeder AN also schon Gefahr, auf einigen ausstehenden Zahlungen sitzen zu bleiben; es sei denn er hat die Möglichkeit und die Lust, sich das Geld über eine Privatklage (insolvenzverschleppung) doch noch zu holen. Manchmal ist dann also schon Eile geboten.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

fast richtig:

Man liest ja oft, daß das Insolvenzgeld die letzten drei
Monate abdeckt. Das ist zwar zunächst richtig, aber was dabei
gerne verschwiegen wird, ist, daß es sich um die letzten drei
Monate ab InsolvenzERÖFFNUNG handelt.

Insolvenzgeld wird gezahlt für 3 Monate. Aber nicht zwangsläufig für die 3 Monate vor Insolvenzeröffnung. Die 3 Monate können bis zu einem Jahr zurückliegen, so dass Jemand, dessen Kündigung 8 Monate vor Eröffnung wirksam wurde, für die letzen 3 Monate sein Geld noch bekommt.

Gruß Oskar

Hallo

fast richtig:

Man liest ja oft, daß das Insolvenzgeld die letzten drei
Monate abdeckt. Das ist zwar zunächst richtig, aber was dabei
gerne verschwiegen wird, ist, daß es sich um die letzten drei
Monate ab InsolvenzERÖFFNUNG handelt.

Insolvenzgeld wird gezahlt für 3 Monate. Aber nicht
zwangsläufig für die 3 Monate vor Insolvenzeröffnung. Die 3
Monate können bis zu einem Jahr zurückliegen, so dass Jemand,
dessen Kündigung 8 Monate vor Eröffnung wirksam wurde, für die
letzen 3 Monate sein Geld noch bekommt.

Gruß Oskar

:smile: Ok, Flüchtigkeitsnachlässigkeit. Korrigiere auf „…letzten drei BESCHÄFTIGUNGSmonate…“

Gruß,
LeoLo