Krank geschrieben und zum Vorstellungsgespräch?

hallo, ich bin seit 01/2014 krankgeschrieben. nach einer op gehts nun wieder vorwärts. voraussichtlich werde ich in 2-3 wochen wieder arbeitsfähig sein. nun zu meiner frage: ich bin in einer zeitarbeitfirma angestellt und hatte heute einen anruf das man für mich 2 neue einsatzfirmen gefunden hätte und sollte am 22.04. doch bitte zum vorstellen gehen. muss ich das und was wen was passiert?

Hallo

. muss ich das und was wen was passiert?

Wer krankgeschrieben ist, darf nicht arbeiten gehen. Bitte den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass die Gesundschreibung noch nicht erfolgt ist, sondern voraussichtlich in 2 -3 Wochen erfolgen wird, am besten per Brief mit Nachweis (Einschreiben).

Viele Grüße

Hallo

. muss ich das und was wen was passiert?

Wer krankgeschrieben ist, darf nicht arbeiten gehen.

Sagt wer?

Bitte den

Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass die
Gesundschreibung noch nicht erfolgt ist, sondern
voraussichtlich in 2 -3 Wochen erfolgen wird, am besten per
Brief mit Nachweis (Einschreiben).

Hast du denn vom Arzt schon mal eine Gesundschreibung bekommen? Auf den AUs, die ich bis jetzt auf den Schreibtisch bekommen habe, stand immer…voraussichtlich arbeitsunfähig bis…
Das heißt im Umkehrschluss, dass der AN durchaus früher wieder arbeiten gehen kann.

In der Pauschalierung, wie du sie hier gerade beschrieben hast, ist deine Antwort leider falsch.

Viele Grüße

Gesine

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Hallo

. muss ich das und was wen was passiert?

Wer krankgeschrieben ist, darf nicht arbeiten gehen.

Sagt wer?

Alle Leute aus sämtlichen Personalbüros, die sich in meiner Gegenwart mal zu dem Thema geäußert haben.

Stimmt also nicht …

Hast du denn vom Arzt schon mal eine Gesundschreibung bekommen?

Ja natürlich, täglich.

Viele Grüße

Mal wieder fröhlich rumtrollen ???

Hallo

Hallo,

. muss ich das und was wen was passiert?

Wer krankgeschrieben ist, darf nicht arbeiten gehen.

Sagt wer?

Alle Leute aus sämtlichen Personalbüros, die sich in meiner
Gegenwart mal zu dem Thema geäußert haben.

Falsches wird nicht wahrer, wenn es nur möglichst viele Leute erzählen.
Ein AN hat einen eigenen Beurteilungsspielraum, wann er sich wieder arbeitsfähig fühlt. Schließlich ist das Datum auf der AUB nur eine Prognose
http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/gesundheit/38…

Der AG darf lediglich unter bestimmten Bedingungen die vorzeitige Beendigung der AU ablehnen - zB bei offensichtlicher gesundheitlicher Nichteignung.

Stimmt also nicht …

Stimmt sehr wohl

Hast du denn vom Arzt schon mal eine Gesundschreibung bekommen?

Ja natürlich, täglich.

Was soll der Quatsch.
Es gibt kein arbeitsrechtlich relevantes Dokument, das sich „Gesundschreibung“ nennt. Es gibt lediglich das Auslaufen oder die Verlängerung einer AU, sonst nix.

Viele Grüße

Kopfschüttelnd

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Hallo,

Vorstellungsgespräch ist nicht Arbeit! Oder bist Du aktuell auch nicht in der Lage, Dich anderweitig zu unterhalten? Bist Du in der Lage Einkäufe, etc. zu erledigen? Dann bist Du auch in der Lage zu einem Vorstellungsgespräch zu gehen. Ohne konkrete Angaben ist in der Wahrnehmung eines Vorstellungsgesprächs nichts zu erkennen, was den Gesundungsprozess gefährden würde. Und während einer Krankschreibung muss man keinesfalls streng im Bett liegen, sondern darf durchaus alles tun, was der Gesundung im konkreten Erkrankungsfall nicht zuwider läuft.

Aber irgendwie habe ich so den Verdacht, dass es hier keineswegs darum geht, schnellstmöglich wieder vermittelt zu werden zu wollen, sondern eher um das Gegenteil.

Gruß vom Wiz

Wie kann ein angeblicher Anwalt so einen Quatsch schreiben, dass Vorstellung nicht Arbeit ist wenn man sich im Krankenstand befindet und dazu auch noch Vermutungen anstellt:
" Aber irgendwie habe ich so den Verdacht, dass es hier keineswegs darum geht, schnellstmöglich wieder vermittelt zu werden zu wollen, sondern eher um das Gegenteil".

Es ist einfach ungeheheuerlich wie manche hier, mit durchaus fundiertem Wissen, agieren.
ramses90

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Vielleicht habe ich mich zu kompliziert ausgedrückt
Du hast jedenfalls meinen Beitrag nicht verstanden

Hallo

. muss ich das und was wen was passiert?

Wer krankgeschrieben ist, darf nicht arbeiten gehen.

Sagt wer?

Alle Leute aus sämtlichen Personalbüros, die sich in meiner
Gegenwart mal zu dem Thema geäußert haben.

Das mag durchaus stimmen, auch mich hat unser Personaler am Montag so begrüsst als ich nach einer Knie-OP ein paar Tage vor voraussichtlichen Ende der AU ins Büro kam. „Bist du gesundgeschrieben, du weisst ja, wegen Versicherung und so…“

Es hat mehrere Telefonate und Kaffee-Meetings benötigt bis er mir endlich gestern zugestimmt hat, dass ich keine „Gesundschreibung“ benötige.

Ja natürlich, täglich.

Von dem Stapel hätte ich gerne mal ein Bild, gern auch anonymisiert…

Es gilt folgendes:
Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer darf ohne weiteres zur Arbeit erscheinen, auch die BGs und GKVs verweigern einem nicht den Versicherungsschutz.

Der Arbeitgeber sollte im Rahmen seiner Fürsorgepflicht mit dem Arbeitnehmer besprechen wie und welche Arbeiten der Arbeitnehmer durchführen kann, oder ob noch irgendwelche anderen Massnahmen einzuleiten sind. Und der Arbeitgeber hat durchaus das Recht, den Arbeitnehmer wieder nach Hause zu schicken, wenn Zweifel an der Arbeitsfähigkeit bestehen. Das sind dann die seltenen Fälle wo evtl. eine ärtzliche Begutachtung des Gesundheitszustand gefordert wird.

Grüße,
.L

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Du hast jedenfalls meinen Beitrag nicht verstanden

Ok, dann ich auch nicht.

Es ist schlicht falsch, das man, wenn man eine AU hat, nicht arbeiten darf, wenn man vorher wieder fit ist. Das hat auch keine versicherungstechnischen Nachteile.

Nachdem mir das auch schon passiert ist, habe ich mich bei der BG und der KK durchgefragt und genau diese Antwort bekommen.

Stell dir mal vor, Du hast für 14 Tage vom behandelten Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten.

Nach 4 Tagen fühlst Du dich pudelwohl.

Deiner Meinung nach, musst du dann noch 10 Tage zu Hause bleiben und darfst nicht arbeiten gehen ???

Wer soll dir dies denn verbieten ???

Hallo,

eine begründete Krankschreibung bedeutet für den - arbeitswilligen - Arbeitnehmer nur, dass er nichts tun darf, was der Genesung zuwider läuft. Die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch dürfte die Genesung regelmäßig nicht gefährden, wenn man auch anderweitig in der Lage ist sich zu unterhalten/das Haus zu verlassen. So z.B. Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 106/12) für den Fall der Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber aufgrund Vorstellungsgespräch bei einem Dritten.

Etwas anderes wäre es, wenn eine Krankschreibung nur vorgeschoben wird, um bei einem Dritten einen Vorstellungstermin wahrzunehmen. Das kann in Kündigung durch den bisherigen AG münden.

Gruß vom Wiz

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Hallo Lutz

Lies mal diese Sätze hintereinander weg:

Wer krankgeschrieben ist, darf nicht arbeiten gehen.

Sagt wer?

Alle Leute aus sämtlichen Personalbüros …

Stimmt also nicht …

Was kann denn mit diesem letzten Satz gemeint sein („Stimmt also nicht“)?

Zugegeben, es ist nicht ganz eindeutig, was damit gemeint sein soll.
Da es aber nur zwei Behauptungen gibt in den drei vorhergehenden Sätzen, kann nur eine von denen gemeint sein. Diese beiden Behauptungen stammen von mir.

Dieses „Sagt wer?“ kann ja nun weder stimmen noch nicht stimmen.

Das mag durchaus stimmen, …

Genau, dass die mir bekannten Leute aus den Personalbüros den ersten Satz behauptet haben, das stimmt.

Vielleicht hätte ich lieber schreiben sollen: " - Aha, es stimmt also nicht, was die erzählt haben", aber ich dachte eigentlich, es wäre auch so verständlich.

Viele Grüße

Hallo,
eine „Gesundschreibung“ durch den Arzt gibt es grundsätzlich nicht, lediglich im Ausnahmefall bestätigt der Arzt explizit die Arbeitsfähigkeit gegenüber Arbeitgeber oder Krankenkasse, von daher kann ich diese Aussage auch nicht so ganz glauben.
Auch „wer arbeitsunfähig ist darf nicht arbeiten“, stimmt so formuliert auch nicht.
Jeder Arbeitnehmer kann von sich aus seine Arbeitskraft vor Ablauf der vom Arzt attestierten Arbeitsunfähigkeit seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen wenn er meint wieder arbeitsfähig zu sein. aber nur seinem Arbeitgeber, oder bei Mehrfachbeschäftigung, allen Arbeitgebern gleichzeitig. Der Arbeitgeber kann aber, und da sind wir beim Anfang, eine Bescheinigung des Arztes verlangen, der die Arbeitsfähigkeit bestätigt (bezahlen müsste die dann eigentlich der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer).
Gruss
Czauderna