Krank im Urlaub - Berechnung des Ersatzanspruchs?

Hallo!

Mal angenommen man arbeitet 5 Tage Vollzeit in der Woche (40 Stunden) und bekommt 36 Tage Urlaub pro Jahr.

Wenn man eine Woche Urlaub nehmen möchte, muss ma hierfür 6 Tage nehmen, da es sich im Einzelhandel um WERKtage handelt (Mo-Sa geöffnet). Das heißt, man hat volle Wochen Urlaub jedes Jahr.

Nun ist man vor ein paar Wochen das 1. Mal im Urlaub krank und mußte zum Arzt. Dieser hat einen dann krankgeschrieben für 5 Tage (von Di - Sa).

Jetzt stellt sich die Frage, wenn man diese Tage als Urlaub nachholt, darf ma dann eine komplette Woche Urlaub nachholen, oder muß man einen Tag in der Woche zur Arbeit gehen? Wie gesagt, man arbeitet ja sonst immer 5 Tage und hat 1 Tag und Sonntags frei…

Sorry für die komplizierte Schilderung…
Lieben Dank, Fidi

Hallo

Wenn die Urlaubstage zufällig auf die Werktage Mo-Fr fallen, hat man auch mit 5 Tagen eine Woche frei, wenn der AG den AN nicht auch am Samstag zur Arbeit zitieren kann (und es dann auch macht).

Gruß,
LeoLo