Krankengeld und nun kündigung

Guten morgen. Es geht um folgendes. Eine gute Freundin hat am 11.08.2014 angefangen wieder zu arbeiten. Leider hat Sie sich bereits am gleichen Abend den Zeh zuhause gebrochen. Da Sie seitdem krank geschrieben ist musste Sie Krankengeld beantragen da ja der Arbeitgeber die ersten vier Wochen nicht zur lohnfortzahlung verpflichtet ist. Jetzt hat Sie gestern die Kündigung vom Arbeitgeber erhalten. Sie ist derzeit Noch bis zum 15.09. Krank geschrieben. Die Kündigung ist zum 17.09. Jetzt hat Sie Angst das Sie weder Krankengeld Noch Lohn bekommt für die zeit ab 11.08. . Kann mir einer sagen Wie da die Rechtslage aussieht ? LG

Hallo,
also, innerhalb der ersten 28 Tage zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ab Tag nach ärztlicher Feststellung), ab dem 29. Tag setzt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ein bis zum Ende der Beschäftigung in diesem Fall. Wenn ich richtig gerechnet habe, müsste der Arbeitgeber wieder ab 9.9.2014 zahlen.
Gruss
Czauderna

Hierfür gibt es einen erstklassigen Artikel …

* http://www.helpster.de/lohnfortzahlung-oder-krankeng…

LG

Eva Lehmann
Online: www.eva-lehmann.info

Hi!

Ich glaube, dass das nicht ganz unwichtig ist:
Ist sie seit dem 11.08. oder seit dem 12.08. arbeitsunfähig mit Bescheinigung?

VG
Guido

Hi!

also, innerhalb der ersten 28 Tage zahlt die Krankenkasse
Krankengeld (ab Tag nach ärztlicher Feststellung), ab dem 29.
Tag setzt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ein bis
zum Ende der Beschäftigung in diesem Fall. Wenn ich richtig
gerechnet habe, müsste der Arbeitgeber wieder ab 9.9.2014
zahlen.

Ich glaube, das Problem ist weniger die Zahlung des Entgelts ab dem 29. Tag, die Frage ging eher in Richting Krankengeldbezug ab 12.08. bzw. 13.08.
Wenn die AU bereits ab dem 11.08. (also dem ersten Beschäftigungstag) ausgestellt ist, was wäre dann die Grundlage für die Krankengeldberechnung?

VG
Guido

Unabhängig von den Antworten hier
Hi!

Sie soll sich sofort mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, damit ein Auszahlschein ausgestellt wird, den der Arzt ausfüllen kann - Ärzte denken (wenn überhaupt) in der Regel erst nach 6 Wochen daran.

Ohne Auszahlschein gibt es kein Krankengeld!

VG
Guido

Hallo Guido,
der Krankengeldanspruch beginnt mit Tag nach ärztlicher Feststellung, also am 12.08.2013. Als Grundlage dient im Normalfall der letzte abgerechnete Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der AU. Den gibt es hier nicht - also wird der vereinbarte Arbeitslohn oder auch der Tariflohn zugrunde gelegt, denn der ist ja entgangen.
Gruss
Guenter

1 Like

Hi Günter,

ok - irgendwie hatte ich im Kopf, dass bei Krankheit ab dem ersten Arbeitstag das Arbeitsverhältnis versicherungstechnisch nach hinten geschoben wird.

Danke und
VG
Guido

Thema verfehlt

Hierfür gibt es einen erstklassigen Artikel …

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Das steht genau WAS zur Beantwortung der Frage?

Gruß
Guido

4 Like

Sie war am 11.08. Arbeiten. Da der arbeitstag da schon beendet war hat ihr Arzt Sie ab dem 12.08. Krank geschrieben. Lg

Der auszahlschein wurde am 29.08 ausgefüllt und persönlich abgegeben. Aber bis jetzt hat Sie nichts von der Krankenkasse gehört.

Der auszahlschein wurde am 29.08 ausgefüllt und persönlich
abgegeben. Aber bis jetzt hat Sie nichts von der Krankenkasse
gehört.

Hallo,
wenn sie schon einen Auszahlschein von der Kasse bekommen hat und der vom Arzt ausgefüllt wurde, dann sollte doch auch schon der Beginn und die Höhe des Krankengeldes feststehen, so kenne ich es jedenfalls aus der Praxis.
Der 29.8. war ein Freitag - ich denke, dass vor Montag keine Bearbeitung erfolgte und dass die Bearbeitung schon auch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Wenn der Auszahlschein nicht von der Kasse kam, woher kam er dann ??.
Gruss
Czauderna

Wie ich oben in meiner Frage bereits erwähnt habe , musste Sie ja Krankengeld beantragen da Sie ja vom Arbeitgeber wegen der vier Wochen Regel nichts bekommt. Also hat Sie den schein von der Krankenkasse bekommen. Die Kündigung kam Aber ein paar tage nach ausfüllen des auszahlscheines. Noch deutlicher Wie oben und auch jetzt kann ich es wirklich nicht erklären. Hab jetzt zweimal beschrieben Wie es gelaufen ist, deshalb verstehe ich nicht wieso du Dich fragst woher der auszahlschein kommt. Lg

Und was ich vergessen habe : weder Höhe Noch einen bescheid über eine Bewilligung der Auszahlung hat Sie bis jetzt bekommen.

Hab
jetzt zweimal beschrieben Wie es gelaufen ist, deshalb
verstehe ich nicht wieso du Dich fragst woher der
auszahlschein kommt. Lg

Ich habe gar nicht gefragt, woher der Auszahlschein kommt, ich habe nur auf die Wichtigkeit hingewiesen.

Günter hat ja schon gesagt, dass vor Montag bei den Kassen wohl nichts passiert ist.
Aus Erfahrung übermittelt auch nicht jeder Arbeitgeber unaufgefordert die Daten an die Kasse. Das hat meist nichts mit böser Absicht zu tun, es geht oft einfach durch.
Ohne die Daten kann die Kasse nicht abrechnen.

Deshalb ist der einzig sinnvolle Adressat für eine Rückfrage jetzt die Krankenkasse - sie soll einfach mal anrufen.

VG
Guido

Nein das stimmt du hast nicht gefragt woher der auszahlschein kam, das war guenter.

Hallo,
auch wenn es jetzt etwas nach „Bürokratie“ riecht, aber wie kann es sein, dass eine Krankenkasse einem Versicherten einen Krankengeldauszahlschein aushändigt ohne etwas über Beginn und Höhe des Krankengeldes zu erläutern. Wie muss man sich das vorstellen - der Versicherte geht zur Kasse uns sagt -„Ich hätte gern einen Auszahlschein“ ?? - woher weiß er ohne Info, dass es so etwas gibt und woher er ihn bekommt ?. Und die Kasse -
„ja, bitte - da ist ihr Auszahlschein!“ - Und das war alles ??. Tut mir leid, aber so läuft es in der Praxis normalerweise nicht.
Wie auch immer - der Auszahlschein liegt der Kasse vor. Wenn die Kasse nun noch alle Unterlagen zur Berechnung des Krankengeldes vorliegen hat, dann steht eine Bewilligung und einer ersten Auszahlung wohl nichts mehr im Wege.
Gruss
Czauderna