Guten Tag liebe Experten,
der Fragesteller ist seit Oktober 2013 aus psychischen Gründen (Essstörung, Adipositas, Persönlichkeitsstörung, schwere Depression) arbeitsunfähig krankgeschrieben und erhält Krankengeld.
Zur Förderung der Genesung wurden folgende Schritte unternommen:
Oktober/November 2013 Rehaklinik
Januar 2014 Psychiatrie
Januar - Mai 2014 probatische Sitzungen bei ambulanter Tiefentherapeutin
seit Juni 2014 psychiatrische Betreuung mit Einnahme von Psychpharmaka
seit Juli 2014 ambulante Verhaltenstherapie
seit Juli 2014 deutliche Bessserung des Zustands mit Abnahme
Im Juli 2014 wurde ein Antrag auf Fortzahlung des Krankengelds bei Urlaubsfahrt (Urlaub schon im September 2013 gebucht) gestellt. Alle behandelnden Mediziner (Hausärztin, Psychiaterin, Verhaltenstherapeutin) befürworten den Urlaub zur weiteren Stabilisierung der Patientin. Atteste wurden beigelegt. Arzttermine wurden entsprechend gelegt.
Der MdK lehnt den Urlaub nun aber anhand Aktenlage mit der nicht nachvollziehbaren Begründung ab, die Patientin solle eine Rehamaßnahme machen, der Urlaub habe keine positive Wirkung auf die Genesung.
Die Frage der Patientin ist nun, ob diese Argumentation sachdienlich ist und Bestand hat? Kann der Patientin die Fortzahlung des Krankengeld bei Urlaub mit dem Partner mit der Begründung, eine Reha sei sinnvoller, verwehrt werden? Es gibt nur diese Begründung.
Danke im Voraus
Die Patientin