Krankenkasse weigert sich zu zahlen

hallo erstmal,
also bei mir handelt es sich um ein problem mit der krankenkasse.

ich bin seit dem 1.06.2010 in einem neuen arbeitsverhältniss. war vorher in einem anderen betrieb beschäftigt, dieses beschäftigungsverhältniss habe ich selbst zum 31.5.2010 gekündigt da ich nahtlos in ein neues beschäftigungsverhältniss übergegangen wäre hätte ich keinerlei finanzielle probleme gehabt.

allerdings hatte ich am 19.04.2010 einen unfall, da war die Kündigung bereits ausgesprochen. am 19.05.2010 hatte ich dann eine erste op und am 26.5.2010 eine folge op.
ich bin also seit dem 19.05.2010 krankgeschrieben bis heute den 28.7.2010. morgen gehe ich wieder zur arbeit. als ich heute bei der krankenkasse war und nachfragte da ich bis heute noch nichts gehört habe wegen krankengeld sagte mir die dame dort das ich kein anspruch auf kranken geld hätte da ich ja erst was verdienen müste um anspruch auf kranken geld zu haben.
es geht also darum das ich vom ersten tage meines neuen beschäftigungs verhältnisses krank in und deswegen keinen anspruch auf kranken geld hae. auf areitslosen geld in diesem zeitraum habe ich laut denen auch keinen anspruch da ich mein arbeitsverhältniss bei meinem vorherigen arbeitgeer ja selbst gekündigt habe…
wozu zahle ich da eiträge wenn die eh nicht machen was
die versprechen

jetzt weiß ich nicht was ich machen soll.
ich bin auf dieses geld angewiesen.
ich bin 23 jahre alt habe eine tochter mit 4 monaten die es zu versorgen gilt eine wohnung die mich neunhundert euro miete kostet und eine freundin die gerade mal 780 € elterngeld bekommt.
da sich die krankenkasse jetzt querstellt weiß ich nicht wie ich meine laufenden kosten decken soll.

desweiteren hat mir die dame gesagt das ein weiterer grund für die nicht zahlung ist das mich mein neuer arbeitgeber erst am 28.06. 2010 wieder neu angemeldet hat. dafür kann ich ja nichts

bitte bitte helft mir da ich echt nicht weiß was ich da machen soll

Hallo … die Krankenkasse verhält sich rechtswidrig.

Dein neues Beschäftigungsverhältnis ist für die Beurteilung der Lage völlig ohne Bedeutung. Dein neuer Arbeitgeber muß dich erst anmelden, wenn du tatsächlich Arbeitsentgelt erhältst.

Deine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bleibt für die Dauer der Krankschreibung auch über das Ende der Beschäftigung hinaus erhalten (§192 SGB V), da du Anspruch auf Krankengeld hast. Dass Du selbst gekündigt hast, hat keinen Einfluss auf deine Ansprüche. Geh nochmal zu deiner Krankenkasse. Stelle dort den Krankengeldantrag schriftlich (der Sachbearbeiter soll einen formlosen Antrag aufnehmen). Wenn erneut abgelehnt wird, verlange einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid von deiner Kasse und sage du würdest zum Anwalt gehen. Kündige eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter an, der er sich wissentlich falsch verhält. Das wird funktionieren… wenn nicht, melde dich nochmal!

Gruß, Christian

Die Frage ist wie sah es zum Zeitpunkt der Erkrankung mit dem Beschäftigungsverhältnis aus.

So wie es für mich aussieht waren Sie noch bei Ihren alten Arbeitgeber beschäftig, dass hei0t Sie hätten ab Zeitpunkt der Erkrankung 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Durch die Kündigung wird das Arbeitsentgelt natürlich nur bis zum letzten Arbeitstag (31.05.2010) gezahlt.
danaqch besteht grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld.

Wichtig ist auch dass Sie Ihre Krankenscheine immer rechtzeitig bei der Krankenkasse abgegeben haben, sonst droht Krankengeldverlust (steht auch auf jedem Krankenschein).

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.

werds probieren vielen dank erstmal!

hab mir schon gedacht das da was pfaul ist.

ich wollte den abteilungsleitung sprechen nach dem die
mir klar machen wollte das die keine kosten übernehemen
da hab ich dann einen termin bekommen der wäre heute
gewesen aber
die haben mich 2 std. zuvor angerufen und den termin
abgesagt und ein folge termin könne zur zeit nicht
vereinbart werden…

sind ja echt linke ratten

hab schon beim bundesamt für versicherungen angerufen
und beim vdk angerufen da ich dört mitglied bin

dein tipp scheint mir aber hilfreicher da alles andere
denke ich sehr lange dauert (bürokratie halt)

… faule Nummer…

Viel Erfolg!

Gruß, Christian

Dies stimmt nicht…

Man hat Krankengeldanspruch, da die Arbeitsunfähigkeit bereits während des
noch bestehenden Arbeitverhältnis begann, 6 Wochen erhält man
Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, bzw. bis zum Tag der Kündigung, ab dem
nächsten tag erhält man Krankengeld. Man ist durchgehend versichert, erst durch
die Entgeltfortzahlung und dann durch das Krankengeld. Nach Beendigung der
Arbeitsunfähigkeit endet der Krankengeldanspruch und es erfolgt die Anmeldung
des neuen Arbeitgebers.

Widerspruch einlegen und notfalls Klage beim Sozialgericht dagegen einlegen.
Das geht alles sehr schnell.