Krankenkassenbeiträge bei Sperrzeit

Nach einer fristlose Kündigung in 2010, wird man von der ARGE für 12 Wochen gesperrt. Kann man die Beiträge für eine private Krankenkasse und Pflegeversicherung die man selber entrichten hat, von der Steuer abzusetzen?

Guten Morgen (

Nach einer fristlose Kündigung in 2010, wird man von der ARGE
für 12 Wochen gesperrt. Kann man die Beiträge für eine private
Krankenkasse und Pflegeversicherung die man selber entrichten
hat, von der Steuer abzusetzen?


Die Frage, die sich mir stellt, warum hat man sich selbst versichert?
Einen Monat nach Beendigung der Tätigkeit ist man noch weiterversichert, ab dem zweiten Monat tritt die ARGE bzw die Agentur für Arbeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB 5 ein…
(http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__ 5.html)
(http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankenversicherung-…)

Gruß (
MG

Hallo Em-Geh,
es handelt sich um einen privat Krankenversicherten, dem gesagt wurde das die ARGE nicht zahlt. Evtl.hat die ARGE das geäußert, da noch ein Rechtsstreit (Kündigungsschutzklage) mit der alten Firma lief und evtl.Abfindungszahlungen zu erwarten waren. Das ist nicht der Fall.

Kann man jetzt die gezahlten Beiträge zurück fordern oder wenigstens von der Steuer absetzen (wie z.B. Anwaltskosten aus einem Arbeistsstreit als Werbungskosten)?

mfg Bondi