Krankheit i.d. ersten 28 Tagen einer Neubeschäft

Wenn man in den ersten 28 Kalendertagen einer Neuanstellung krank wird,
musst man leider am Termin der Gehaltszahlung feststellen, dass das gehalt nicht vollständig ist.

So musste man erfahren, dass der Arbeitgeber das Recht hat bei Krankheit in den ersten 28 Kalendertagen nach Neieintritt die Lohnzahlung auszusetzen.

Nach Antrag bekommt man dann eine Lohnersatzleistung von der KK. (Leider ist das nicht viel)

Jetzt muss man zudem noch erfahren, dass in diesem Monat der AG auch noch die Sollstundenzahl herabsetzen kann.

Aber WIE kann es dann sein, dass man aus diesem Monat dann mit MINUSSTUNDEN rausgeh?
Oder wo kann man Infos dazu finden?
DAS KANN doch nicht sein!!!

Man kann doch nicht kein Gehalt bekommen und dann auch noch die Arbeit, die ich nicht bezahlt bekam nachträglich ableisten???

Wie verhalt sich das mit der Kürzung der Sollarbeitszeit?

Dank schon mal für Eure Hilfe.

Das steht so im Gesetz und ist korrekt,sofern für das Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag mit anderen Regelungen gilt.

Minusstunden können nur dann anfallen,wenn es sich um Schichtarbeit handelt und die regelmmäßige Wöchentliche Arbeitszeit aus dem Durchschnitt von 3 (oder mehr) Wochen errechnet wird.
Ansonsten gilt die regelmäßige Wöchentliche Arbeitszeit als erfüllt
(1 Krankheitstag = 1 Arbeitstag).

Hallo,

So musste man erfahren, dass der Arbeitgeber das Recht hat bei
Krankheit in den ersten 28 Kalendertagen nach Neieintritt die
Lohnzahlung auszusetzen.

Ja, so ist das eben.

Nach Antrag bekommt man dann eine Lohnersatzleistung von der KK. (Leider ist das nicht viel)

Aber besser als nichts immerhin.

Jetzt muss man zudem noch erfahren, dass in diesem Monat der AG auch noch die Sollstundenzahl herabsetzen kann.

Wie ist das denn passiert? Kann ma da mal eine beispielhafte Berechnung sehen? Hatte man eine Sollarbeitszeit von 40h die Woche und der AG, hat die für den Zeitraum der Krankheit auf 30h runtergesetzt? Und jetzt soll man 10h nacharbeiten???

Man kann doch nicht kein Gehalt bekommen und dann auch noch die Arbeit, die ich nicht bezahlt bekam nachträglich ableisten???

Na genau genommen hat man ja gar nicht gearbeitet, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.

Grüße

Hm…
Vielen Dank schon mal für die Infos an dieser Stelle.

Leider hab ichs nicht recht verstanden.

Man stelle sich einen Vertrag (mit Schicht-Nacht, Sonn und Feiertags) vor über 84 Std/ Monat mit 7x12 Std Diensten.
3 dieser Dienste würden vom 1.-11. des Monats abgeleistet und ab dem 12 würde man krank…für die restlichen geplanten 4 Dienste des Monats.

Wie sollten daraus MInusstunden nach dem Monat entstehen?

Wie ist das mit den 3 Wochen zu verstehen?

Man stelle sich einen Vertrag (mit Schicht-Nacht, Sonn und
Feiertags) vor über 84 Std/ Monat mit 7x12 Std Diensten.
3 dieser Dienste würden vom 1.-11. des Monats abgeleistet und ab dem
12 würde man krank…für die restlichen geplanten 4 Dienste des
Monats.

dachte ich mir schon fast…Öffentlicher Dienst ?? (Krankenhaus oder ä.)

12 Stunden-Schichten sind laut Arbeitszeitgesetz normal nicht zulässig.Nur wenn verschiedene Bedingungen erfüllt werden,darf man sie ansetzen.Die Regelungen dazu müssen sich in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag befinden, bitte da mal nachschauen.

Wie sollten daraus Minusstunden nach dem Monat entstehen?

Weil die regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden aus der Gesamtzeit geteilt durch die Wochenanzahl ermittelt werden.
Also zum B. 40 Stunden Woche
Woche 1 = 63 Stunden Woche 2 = 32 Stunden Woche 3 = 25 Stunden
ergibt eine durchschnittliche Wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden.

Kommst du im Durchschnitt nicht auf 40 Stunden, sondern weniger sind das Minusstunden.Umgekehrt werden natürlich auch Überstunden berechnet.

Ne ne, gehen wir mal nicht vom öffentlichen Dienst aus sondern von einem privatem Unternehmen. Deswegen auch die 12Std Dienste möglich…