Krankheit in den ersten 4 Wochen

Hallo,

wenn ich mich nicht irre, ist es doch so, das der AG erst nach 4 Wochen den Lohn
weiter zahlt, wenn man Krank wird. Stimmt es, das in der Zeit dann die
Krankenkasse zahlt?
Wenn ja, wo kann man das nach schlagen und wäre die Höhe dann in etwa die
gleiche wie als wenn man länger als 6 Wochen Krank wäre und dann das Geld von
der Krankenkasse bekommt (also so 70%)?

Hallo,
vielleicht ein Beispiel dazu :

Arbeitnehmer A war bis zum 31.12.2007 bei Arbeitgeber A
beschäftigt.
Am 01.01.2008 beginnt Arbeitnehmer A eine Tätigkeit bei Arbeitgeber
B.
Am 06.01.2008 erkrankt Arbeitnehmer A - die Arbeitsunfähigkeit
endet am 31.01.2008.
Von der Krankenkasse erhält Arbeitnehmer A Krankengeld vom
6.1./07.1.2008 bis einschl. 28.01.2008.
Die Höhe des Krankengeld errechnet sich aus dem (fiktiven) monatlichen
Einkommen aus der Beschäftigung bei Arbeitgeber B.
Sollte innerhalb der letzten 12 Kalendermonate eine Sonderzahlung
(Urlaubsgeld und/oder Weihnachtsgeld) bei Arbeitgeber A bezogen worden
sein, wird dieses bei der Krankengeldberechnung mit berücksichtigt.
Ab dem 29.01.2008 beginnt die 6-Wochenfrist in der Arbeitgeber B
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss.
Gruß
Czauderna