Krankschreibung, wie lange Krankengeld?

Hallo, ich habe eine Frage, hoffe auf Antworten und Infos.
Wenn man mehr als 6 Wochen krank geschrieben ist, dann erhält man nach den ersten 6 Wochen Krankengeld.
Meine Frage war, wie lange bekommt man das Krankengeld?
Was passiert danach? wenn es ein danach gibt.
Danke
Gruss
Sphinx

Hi!

Meine Frage war, wie lange bekommt man das Krankengeld?

Längstens 78 Wochen.

Was passiert danach? wenn es ein danach gibt.

Der Gang zum Sozialamt - Sozialhilfe.
Oder Rente
Oder Umschulung
…ich habe mit Sicherheit nach was vergessen…

LG
Guido

Hallo Guido
Danke Schön
Was für Rente?
was wurde noch vergessen
Gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Was für Rente?

Erwerbsunfähigkeitsrente
Teilerwerbsminderungsrente

Keine Ahnung - weder bin ich Mediziner, noch kenne ich den Fall, noch
hat das was mit Arbeitsrecht zu tun…

was wurde noch vergessen

Wüsste ich es, hätte ich es nicht vergessen! :wink:

LG
Guido

Hallo,

nach den 78 Wochen Krankengeld besteht in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld, vermutlich 12 Monate lang. Parallel dazu muss oder sollte jedenfalls im eigenen Interesse eine Rente wegen völliger oder teilweiser Erwerbsminderung beantragt werden.

Grüße
EK

HALLO HERR KROLL
Danke für die Antwort.

Hallo,

nach den 78 Wochen Krankengeld besteht in der Regel Anspruch
auf Arbeitslosengeld, vermutlich 12 Monate lang.

ich nehme an, damit ist das Arbeitlosengeld 2 gemeint.

Parallel dazu

muss oder sollte jedenfalls im eigenen Interesse eine Rente
wegen völliger oder teilweiser Erwerbsminderung beantragt
werden.

Grüße
EK

Den anderen Rat werde ich sehen.
Danke schön

Hallo,
kleine Korrektur - der Krankengeldanspruch beträgt maximaL 78 Wochen aber die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden auf diese 78 Wochen angerechnet so dass letztendlich eine tatsächliche Krankengeldzahlung
im Regelfall von 72 Wochen rauskommt - nur der Ordnung halber.
Gruß
Czauderna

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Klar!
Hi Guenter,

danke für die Klarstellung!
Irgendwo wird man ein wenig betriebsblind nach einer Zeit und setzt solche Dinge voraus…

LG
GUido

Hallo,

ich nehme an, damit ist das Arbeitlosengeld 2 gemeint.

Nein, zuerst bekommst du ALG I für max. 12 bzw. 18 monate (entsprechend dem Anspruch, den Du auch bei Arbeitslosigkeit hättest).
Bist Du nach Ablauf von ALG I immer noch AU, aber nicht erwerbsunfähig, bekommst Du ALG II.
Wichtig dabei ist, daß Zeiten, in denen Du Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekommst (Reha), nicht auf die Zeiten für Krankengeld bzw. ALG I angerechnet werden.
Wird dein Arbeitsverhältnis nicht schon vorher gekündigt, besteht es auch während des AU-bedingten Bezuges von ALG I oder II weiter.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo Danke für die Antworten
Könnte man hier auch über Krankheiten und Symptome reden?
Oder kennt jemand eine andere Internetadresse, wo man auch über sowas reden kann.
Danke

Hallo,
mal etwas nach oben scrollen, da gibt es ein Medizin-Brett.
Gruß
Czauderna

Hallo Danke
Kann ich dort über Krankheiten schreiben, die für Krankengeld in Frage kommen oder nicht?
Ich würde gern wissen, das was man als Krankheit hat, ob das für Krankengeld ausreichen würde?

Hallo,
mal etwas nach oben scrollen, da gibt es ein Medizin-Brett.
Gruß
Czauderna

Hallo,

Ich würde gern wissen, das was man als Krankheit hat, ob das
für Krankengeld ausreichen würde?

Sorry, aber die Frage versteh ich nicht.

„(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung […] behandelt werden.“

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__44.html

Bescheinigt wird das durch einen Arzt, der denjenigen befragt und untersucht.

Man kann auch mit einer chronischen Krankheit [z.B. Diabetes] arbeiten gehen. Deswegen muss man ja nicht die ganze Zeit krankgeschrieben sein. Es kommt halt drauf an, ob man arbeitsfähig ist oder nicht.

Oder was ist der Sinn deiner Frage?

MfG

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Hallo
Sinn der Frage ist, ob es ein Katalog der Krankheiten oder Krankheitsbildern gibt oder muss man zum Beipiel zum Amtsarzt gehen um seine Erkrankung bestätigen zu lassen.
Gelten Psychische Erkrankung infolge einer oragnischen Erkrankung auch?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Es geht nicht um Krankheiten, sondern um die Arbeitsunfähigkeit.

Wenn ein Arzt bescheinigt, dass man nicht arbeitsfähig ist, reicht das - wobei die Krankenkasse dass allerdings durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) prüfen lassen kann.

LG
Guido

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