Kündigung i.d. Probezeit wer zahlt was?!

Mal angenommen ein AN fängt am 01.11.10 an und wird am 11.11.10 aufgrund eines Suizidversuchs in die Psychiatrie für 6 Wochen verbracht. Die Lebensgefährtin informiert den AG darüber, welcher sich auch hin und wieder meldet und nachfragt wie es seinem AN geht.

Ende 12/10 wird der AN entlassen (weiter krank gechrieben) und erfährt durch Zufall, dass sein AN ihn angeblich zum 10.11. gekündigt und überall abgemeldet hat. Es liegt ihm keine schriftliche Kündigung vor! Er geht also zum AG, der ihm das dann auch so bestätigt und verspricht die Kündigung nochmals zu schicken. Diese liegt dann als Schmuddelblatt am 03.01.11 im Briefkasten, ohne Briefmarke etc., steht aber als Ausstellungsdatum der Kündigung der 10.11. zum 10.11.

Folgendes Problem Nr. 1 - Die Krankenkasse zahlt nicht weil sie sagen er wurde erst NACH der Kündigung krank (was ja schon mal falsch ist) …das Arbeitsamt sagt ihm…also von uns kriegen sie auch nichts weil sie sich a) nicht arbeitslos gemeldet haben (??wie denn wenn man im Krankenhaus ist und nichts von einer Kündigung weiss) und b) weil das Amt gar nicht zuständig ist da der AN ja weiter krank und damit nicht vermitlungsfähig ist.

Mittlerweile fehlt dem AN seit Nov.2010 Geld da sich niemand zuständig fühlt.

Zusätzlich sagt die Krankenkasse des AN, dass er für die Zeit des stationären Aufenthaltes ja auch gar nicht mehr versichert war da die Kündigung und Abmeldung von Seiten des AG rückwirkend zum 10.11. gemacht wurde und DIESES Datum VOR Erkrankung war…

AN+Lebensgefährtin wissen nicht weiter… :frowning: