Hallo,
ich habe folgende Fragenkonstellation bgzl. Arbeitsrecht.
Dem Arbeitnehmer A wurde innerhalb der Probezeit gekündigt. Die eigentliche Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.
Die Kündigung ging A zu, jedoch wurde mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt.
2 Tage später erhielt A erneut eine Kündigung, in der auf den Fehler aufmerksam gemacht wurde, und unte Einhaltung der 14-Tages-Frist gekündigt.
Zudem wurde in der Kündigung nicht darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um eine Kündigung innerhalb der Probezeit handelt.
Jetzt ist meine Frage - ist die nachträgliche Änderung des Kündigungszeitpunkts rechtmäßig und somit wirksam? Oder ist die erste Kündigung mit der längeren Frist gültig?
Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch? A war dort 3 Monate beschäftigt, hat allerdings 4 Tage zuviel Urlaub genommen. Darf der Arbeitgeber diesen vom Lohn abziehen?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
LG