Kündigung in Elternzeit durch Arbeitnehmer

Hallo zusammen,

eine Frage: Darf ein ArbeitNEHMER in der Elternzeit fristgerecht bei seinem Arbeitgeber kündigen??? Oder besteht beiderseitiges Kündigungsverbot???

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüsse
sunny

Hallo sunny,

eine Frage: Darf ein ArbeitNEHMER in der Elternzeit
fristgerecht bei seinem Arbeitgeber kündigen? Oder besteht
beiderseitiges Kündigungsverbot?

Klar darf er das. Hier http://bundesrecht.juris.de/berzgg/__18.html steht auch nichts davon, dass er das nicht darf.

MfG

nur warum sollte er?
Im allgemeinen ist der Status „Elternzeit“ ein durchaus vorteilhafter, auf den Mann/Frau nicht ohne Grund verzichten sollte. Die Überlegung, ob die alte Stelle wieder angetreten werden soll, sollte man daher so weit wie möglich nach hinten verschieben und gegebenenfalls gem. § 19 BErzGG (Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit) kündigen.

Viele Grüße,
Dietmar

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Hallo Dietmar,

Im allgemeinen ist der Status „Elternzeit“ ein durchaus
vorteilhafter, auf den Mann/Frau nicht ohne Grund verzichten
sollte. Die Überlegung, ob die alte Stelle wieder angetreten
werden soll, sollte man daher so weit wie möglich nach hinten
verschieben und gegebenenfalls gem. § 19 BErzGG
(Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit) kündigen.

Danke für den Hinweis (der vermutlich eh nicht für mich gedacht war … oder doch?). Mir ist das schon klar mit dem Kündigungsschutz, nur hab ich bewusst verzichtet darauf hinzuweisen, da das nicht Gegenstand der Frage war.

MfG

Hallo,
… war nur als Tipp an eine/n eventuell kündigungswillige/n Elternzeitler/in gedacht, die/der sich vor einer Kündigung noch einmal genau die Vor- und Nachteile überlegen sollte.

Grüße,
Dietmar

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Hallo Ihr beiden,

zur kurzen Erläuterung, warum eine solche Frage von mir gestellt wurde:
Was wäre wenn die Arbeitsstelle, die man vor dem Mutterschutz und der Elternzeit zuweit von zu Hause entfernt wäre und man in der dreijährigen Elternzeit überlegt zu kündigen, weil man in der Nähe des Wohnortes eine Arbeitsstelle sucht?

Wobei sich gleich wieder eine neue Frage stellt: Bleibt die Elternzeit bei einem neuen Arbeitgeber bestehen? Wohl kaum, oder???

Und eine weitere Frage: Was ist, wenn man beim jetzigen Arbeitgeber nicht mehr arbeiten gehen kann? Sprich auch keine Teilzeit in Anspruch nimmt, bleibt dann die Elternzeit und somit die Beschäftigung weiterhin bestehen, also „ruht“ die Arbeit???

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüss
sunny

Hallo Ihr beiden,

zur kurzen Erläuterung, warum eine solche Frage von mir
gestellt wurde:
Was wäre wenn die Arbeitsstelle, die man vor dem Mutterschutz
und der Elternzeit zuweit von zu Hause entfernt wäre und man
in der dreijährigen Elternzeit überlegt zu kündigen,

wenn nicht noch andere Gründe hinzukommen, sollte man dann nach § 19 BErzGG zum Ende der Elternzeit kündigen.

weil man
in der Nähe des Wohnortes eine Arbeitsstelle sucht?
Wobei sich gleich wieder eine neue Frage stellt: Bleibt die
Elternzeit bei einem neuen Arbeitgeber bestehen? Wohl kaum,
oder???

du meinst innerhalb der Elternzeit die Arbeitstelle wechseln? Ich glaube kaum das soetwas schon oft vorgekomen ist, aber solange der Elternzeitanspruch noch nicht aufgebraucht ist, kann er auch gegenüber einem neuen Arbeitgeber geltend gemacht und beantragt werden.

Und eine weitere Frage: Was ist, wenn man beim jetzigen
Arbeitgeber nicht mehr arbeiten gehen kann? Sprich auch keine
Teilzeit in Anspruch nimmt, bleibt dann die Elternzeit und
somit die Beschäftigung weiterhin bestehen, also „ruht“ die
Arbeit???

solange man in Elternzeit ist, ja. Teilzeitarbeit innerhalb der Elternzeit ist ein Recht, keine Pflicht.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüss
sunny

Grüße,
Dietmar

Ich glaube kaum das soetwas schon oft vorgekomen ist, aber
solange der Elternzeitanspruch noch nicht aufgebraucht ist,
kann er auch gegenüber einem neuen Arbeitgeber geltend gemacht
und beantragt werden.

Hallo Dietmar, das wäre aber vermutlich dann nur sinnvoll, wenn es sich eh um eine Teilzeitstelle bis 30 h handelt. Denn anfangen zu arbeiten und dann gleich Elternzeit in Anspruch nehmen zu wollen, wird dem neuen AG dann doch nicht gefallen.

Und eine weitere Frage: Was ist, wenn man beim jetzigen
Arbeitgeber nicht mehr arbeiten gehen kann? Sprich auch keine
Teilzeit in Anspruch nimmt, bleibt dann die Elternzeit und
somit die Beschäftigung weiterhin bestehen, also „ruht“ die
Arbeit???

Klingt so als ob du die Zeit nach dem Ende der Elternzeit meinst. Oder? Nein, die Elternzeit verlängert sich dadurch nicht. Die ist dann zu Ende und man müsste dann wieder arbeiten lt. Vertrag.

MfG