Kündigung in Probezeit

Hallo!

Meine Frage betrifft kündigen in der Probezeit.

Ist es für alles Berufe zutreffend, dass man in der Probezeit täglich zur 2 Wochenfrist kündigen kann? Es muss nicht zum Monatsende gekündigt werden? Muß es schriftlich bestätigt werden?

Vielen Dank!
Gruß
office

Hi!

Ist es für alles Berufe zutreffend, dass man in der Probezeit
täglich zur 2 Wochenfrist kündigen kann? Es muss nicht zum
Monatsende gekündigt werden?

Wenn zum Thema Probezeit nichts anderes vereinbart ist als die Probezeit (die MUSS vereinbart sein), dann schon.
Natürlich kann man eine Probezeit auch mit 3 Wochen zum Monatsende vereinbaren.
Und tariflich kann auch etwas anderes vereinbart sein…

Muß es schriftlich bestätigt
werden?

Die Kündigung an sich? Nein.

LG
Guido

Vielen Dank Guido.

Das ist ja mal eine erfreuliche Regelung!

Daher würde für einen AN gelten, wenn nur unter „Probezeit“ die Dauer stehen würde und keine weiteren Vereinbarungen, 14 Tage Kündigungsfrist.

Danke!

LG
office

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Muß es schriftlich bestätigt
werden?

Die Kündigung an sich? Nein.

Aber die Kündigung selbst muß schriftlich sein.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__623.html

Gruß
Carsten

Hi!

Daher würde für einen AN gelten, wenn nur unter „Probezeit“
die Dauer stehen würde und keine weiteren Vereinbarungen, 14
Tage Kündigungsfrist.

Wenn nicht irgendein Tarifvertrag greift, der andere Dinge regelt: Ja!

LG
Guido