Kündigung nach Burn-out

Hallo,

nach Besuch einer ReHa-Massnahme in einer psychosmatischen Einrichtung wurde dort eine Arbeitsunfähigkeit für den bisherigen Job attestiert. Der Arbeitgeber kann (oder will?) keine Alternative bieten, will aber auch nicht kündigen, da der bisherige Job weiterhin zu besetzen sei. Muß man jetzt selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag anstreben? Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Bin für jede Antwort dankbar.

Die Frage ist, was möchte der AN? Was möchte der AN nicht?

Dann könnte man auch Möglichkeiten oder Alternativen nennen

Hallo,

will aber auch nicht kündigen, da
der bisherige Job weiterhin zu besetzen sei.

Das ist wegen des Attests etwas seltsam, denn was bringt es dem Chef, dass der AN den Job ja trotzdem nicht machen kann. Was soll der AN also noch auf dieser Stelle wenn die Arbeit nicht gemacht wird?

Muß man jetzt
selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag anstreben? Gibt
es noch andere Möglichkeiten?

Es ist ja löblich, dass der AG den AN behalten will. Kann er ihn dann nicht eine andere Tätigkeit zuweisen bzw. umsetzen?
Die Frage ist ja was passiert wenn der AN kündigt, denn normalerweise werden dann die Bezüge des ALG1 für 12 Wochen gesperrt. Allerdings wie es ist wenn man aus dem Grund kündigt weil man den Job nicht mehr machen kann weiss ich leider nicht. Darüber sollte sich der AN informieren bevor er kündigt oder einen Auflösungsvertrag macht.

Grüße
Jessica

Zur Abwechslung mal eine Antwort
Hi!

Muß man jetzt
selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag anstreben?

Ja.*

Gibt
es noch andere Möglichkeiten?

Nein

Gruß
Guido

*Bei krankheitsbedingten Kündigungen, die sich mit einem Attest belegen lassen, gibt es idR auch keinen Ärger mit der Agentur für Arbeit

Hallo,

nehmen wir an der AG will wie in dem Fall gar nicht kündigen: ist er dann nicht verpflichtet, seinem AN einen Arbeitsplatz zu bieten den er auch machen kann/ darf (nach ärztlichen Attest)?

Bist Du bei Deiner Antwort davon ausgegangen, dass der AN kündigen will? Ich nämlich nicht. Das kommt ja leider aus dem UP nicht ganz raus.
Und vor allem: wenn der AN in so einem Fall kündigt bekommt derjenige dann nicht eine Sperre? Oder wegen dem ärztlichen Attest nicht?

Grüße
Jessica

Hi!

Bist Du bei Deiner Antwort davon ausgegangen, dass der AN
kündigen will? Ich nämlich nicht. Das kommt ja leider aus dem
UP nicht ganz raus.

Naja, bei dem Zitat
„Muß man jetzt selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag anstreben?“
gehe ich davon aus.

Und vor allem: wenn der AN in so einem Fall kündigt bekommt
derjenige dann nicht eine Sperre? Oder wegen dem ärztlichen
Attest nicht?

Schau mal mit Bezug auf § 144, Abs. 1 Satz 1 SGB III hier auf Seite 58 Punkt 4
„Wurde dem Arbeitslosen die Arbeitsaufgabe ärztlicherseits
angeraten, kann ggf. ein wichtiger Grund aufgrund von Erklärungen
des Arbeitslosen und des behandelnden Arztes anerkannt werden.“

  • oder frage alternativ Jadzia im entsprechenden Brett - sie ist der Crack hier :smile:

Gruß
Guido

Unglückliche Verlinkung
Hi nochmal,

mir fällt gerade auf, dass man die zwei verschiedenen Links kaum auseinanderhalten kann, da sie direkt nacheinander stehen…

Schau mal mit Bezug auf § 144, Abs. 1 Satz 1 SGB III . . . . . hier auf
Seite 58 Punkt 4

„Wurde dem Arbeitslosen die Arbeitsaufgabe ärztlicherseits
angeraten, kann ggf. ein wichtiger Grund aufgrund von
Erklärungen
des Arbeitslosen und des behandelnden Arztes anerkannt
werden.“

  • oder frage alternativ Jadzia im entsprechenden Brett - sie
    ist der Crack hier :smile:

So ist es besser :smile:

Gruß
Guido

Hallo,

danke für die Aufklärung :smile: Ich hoffe es dient auch den UP.

Grüße
Jessica