Kündigung per Email ausgedruckt

Nun ich wurde jetzt in der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt, so weit so gut, so hat ein anderer Kollege die Kündigung vom Chef an seine email adresse geschickt bekommen und hat diese dann ausgedruckt und mir ausgehändigt.
Liegt daran das der Chef momentan nicht in Deutschland ist, ist dies nun rechtskräftig oder ist es das nicht? Eigentlich handelt es sich ja immernoch um eine Kündigung per email die ja auch laut meinem Vertrag eigentlich in Schriftform ausgehändigt werden muss, wird es eine Schriftform sobald diese Email dann ausgedruckt wird?

Ist die Kündigung unterschrieben? Wenn ja, von wem? Hat der Kollege den rechtlichen Status dir zu kündigen?

Eine EMail ist alles, aber bestimmt keine Kündigung. Ein Ausdruck schon, insofern von einem bevollmächtigten unterschrieben.

Hallo,

die Kündigung Ist so nicht rechtskräftig. Dein Chef muss sich doch auch um eine Vertretung im Betrieb kümmern, wenn er nicht da ist. Jedenfalls muss er Dir die Kündigung eigenhändig aushändigen, und Du. musst unterschreiben, das Du die Kündigung erhalten hast.

Gruss
Schnucki

Hallo,
in der Tat ist es so, dass eine Email bereits eine Schriftform darstellt. Wie du schreibst, ist die Kündigung lediglich per Email versandt worden. Hingegen wäre es eine mündliche Kündigung, wenn sie in einem Gespräch ausgesprochen würde. Sofern eine rechtsverbindliche Unterschrift auf der Kündigung steht, und die allgemeinen Vorschriften eingehalten wurden, ist sie damit auch ab Zugang bei dir rechtsgültig geworden.
Viele Grüße, TT

Hallo,
-normalerweise- ist eine Kündigung nur in schriftlicher Form mit handschriftlicher Unterschrift wirksam. Wenn der Chef einen Bevollmächtigten hat, kann dieser die Kündigung unterschreiben, muss ab er die Vollmacht mit beifügen. Frage noch, hat der Chef die Kündigung mittels „Signatur“ versehen? Nur dann könnte evtl. eine Wirksamkeit gegeben sein, da selbst im inzwischen modernen Handelsregisterverfahren Notare mittels „Signatur“ unterschreiben dürfen. Trotzdem bin ich der Auffassung, das die Kündiung hätte vom Chef vorsorglich erstellt, unterschrieben und im Falle des Falles - von wem auch immer - an Sie weitergeleitet werden können.
Sonst ist sie wirklich ungültig.
mfg
PB

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Um Gottes Willen! Was ist DAS denn für ein Unternehmen???

Nein, diese Kündigung ist definitiv nicht rechtswirksam!

Da ich jetzt nicht selber formulieren konnte (hatte heute nen Sch…-Tag), habe ich kurz gegoogle’t und hier die dazu passenden Links:

http://www.xn–kndigungsschreiben-m6b.de/k%C3%BCndig…

http://www.arbeitsrecht.de/aus-den-zeitschriften/zei…

Jedoch… Wenn Du die Kündigung jetzt ignorierst, wird sie Dir aller Wahrscheinlichkeit nach anschließend per Post zugestellt… Suche Dir auf alle Fälle schon mal eine andere Arbeit, ganz schnell…

Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.

LG… Hoelti

N.B.:
Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht.
Daher meine Bitte: informiere mich bitte über den Ausgang. Dankeschön.

Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.

Und über eine Bewertung würde ich
mich auch sehr freuen :smile:

sorry, dass ist für mich leider zu speziell…

Hallo,

Im § 623 BGB heißt es:

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Mail ist eine solche elektronische Form. Von daher ist die Kündigung unwirksam. Allerdings gibt es auch schon OLG-Entscheidungen, die eine Mail-Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen zulassen. Siehe

http://www.klerx-legal.com/recht_blog_0049.html

Gruß Pieter

Hallo, eine Kündigung muss laut § 623 BGB immer in Schritform erfolgen…
Inwieweit die Zustellung über einen Kollegen „sittenwidrig“ ist, mag ich nicht beurteilen.
Die geschilderten Umstände können aber den Arbeitgeber zu diesem außergewöhnlichen Weg gezwungen haben und ich würde mich da nicht auf einen Rechtsstreit einlassen
(http://www.arbeit-job-karriere.de/kuendigung.html)

Wer einen Arbeitnehmer loswerden will, schafft das in der Regel immer…

LG Alex

Hallo,

ich meine. das ist zwar ein schlechter Stil, aber wahrscheinlich im Zeitalter der neuen Medien durchaus möglich.
Einziger Knackpunkt ist vielleicht, dass nicht eindeutig gesdagt werden kann, ob die Mail wirklich vom Chef kommt. Das würde ich anzweifeln.

Gruß,

twilight666

Ich würde sagen, wenn keine Unterschrift vom Chef oder seinem offiziellen Vertreter darunter ist, ist sie nicht rechtens.
Könnten doch vielleicht auch noch andere an den Rechner und was versenden.


hallo
kann leider nicht helfen
sinnvoll waere mit chef verhandeln

gruss