Kündigung / Resturlaub

Hi.

Jemand hat einen Arbeitsvertrag mit sagen wir mal 30 Tage Urlaub/Jahr.
Bis Oktober hat er erst 10 Tage Urlaub genommen, hat also noch 20 Tage übrig.
Jetzt wird diesem jemand (fristgerecht) zum 30.November gekündigt.
Wenn er bis zum 30.November nicht seinen Resturlaub nimmt, verfällt dann der Resturlaub, oder kann er sagen ich arbeite bis zum 30.November, und die Kündigung wird durch den restlichen mir zustehendem Urlaub verlängert?

☼ Markuss ☼

Hallo.

Hi.

Jemand hat einen Arbeitsvertrag mit sagen wir mal 30 Tage
Urlaub/Jahr.
Bis Oktober hat er erst 10 Tage Urlaub genommen, hat also noch
20 Tage übrig.
Jetzt wird diesem jemand (fristgerecht) zum 30.November
gekündigt.
Wenn er bis zum 30.November nicht seinen Resturlaub nimmt,
verfällt dann der Resturlaub, oder kann er sagen ich arbeite
bis zum 30.November, und die Kündigung wird durch den
restlichen mir zustehendem Urlaub verlängert?

Dazu siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/__7.html

HTH
mfg M.L. (immer noch 'Elefant im Porzellanladen: http://www.artinboxes.de/ELE/RAD/PAG/schlittschuhlae…)

Hallo.

Okay. Lesen kann ich:

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Aber was bedeutet das ‚ist abzugelten‘?

Im Fallbeispiel ist der Gekündigte 11,5 Monate angestellt gewesen (bis zum 30. November). Damit er Anspruch auf AL-Geld hat, muss er mind. 12 Monate angestellt gewesen sein. Er versucht nun die fehlenden 15 Tage durch den noch fälligen Urlaub zu ergänzen.
Nach dem Motto: 11,5 Monate gearbeitet, aber ich hab ja noch Resturlaub, den der Arbeitgeber mir ‚schuldig‘ ist. Und das muss mir angerechnet werden.
Ist die Denke richtig?

☼ Markuss ☼

Hallo Markuss,

bestimmt ist die Denke nicht richtig, denn der Arbeitgeber würde Dich dann ja über das feststehende Kündigungsende hinaus beschäftigen und damit wäre die Kündigung wirkungslos. Ausserdem müßte der Arbeitgeber in den 14 Tagen Urlaub für Dich noch Gehalt und Sozialabgaben bezahlen. Das wird er nicht tun. Und daher merkt das Arbeitsamt dann auch, zu wann Du wirklich gekündigt wurdest. Außerdem steht es in der Kündigung und die mußt Du vorlegen.

Da kann man nur versuchen mit dem Arbeitgeber zu sprechen, ob er Die Kündigung nicht wandel kann auf den 31.12. , wenn man ihm versucht klar zu machen das es wegen dem Arbeitslosengeld ist.

Gruß

britta

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke. (ovT)
Jetzt ist es klar.

☼ Markuss ☼