Hallo,
ich habe jetzt schon einige Seiten durchgelesen, bin aber nicht viel schlauer geworden.
Ein Arbeitnehmer (A) hat sein Arbeitsverhältnis bei einem Ingenieurdienstleister fristgerecht ordentlich zum 15.8. gekündigt. Ihm stehen für 2008 noch 13 Tage Urlaub zu.
A würde den Urlaub gerne zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen.
Über seinen Arbeitgeber ist der A bei einem Kunden als Ing. eingesetzt, dort ist er seit einer Woche tätig. Dieser Kunde möchte A nun noch vier weitere Wochen beschäftigen und ist nicht damit einverstanden, dass A diesen Urlaub nimmt.
Frage: Kann der Arbeitgeber diesen Urlaub verweigern (aufgrund der Haltung des Kunden) und A stattdessen den Urlaub auszahlen? Eine Auszahlung wäre für A die schlechtere Lösung, er strebt einen Urlaub mit seiner Familie an.
Gilt die Haltung des Kunden als wichtiger, betriebsbedingter Grund den Urlaub zu verweigern und auf einer Auszahlung zu bestehen?
Viele Grüße
Andi