kündigung trotz arbeitsunfaehigkeit

nach einem arbeitsunfall bin ich immer noch
arbeitsunfaehig habe am 01.09.2012 in dieser firma angefangen zu arbeiten am27.09 2012 hab ich den arbeits unfall gehabt jetz hat man mir fristgerecht gekünndigt dürfen sie das machen trotz immer noch arbeitsunfaehig?

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Hallo Nizza,

ja, eine Kündigung ist immer möglich, auch wenn man arbeitsunfähig ist. Insbesondere aber dann, wenn die Kündigungsschutzfrist noch nicht abgelaufen ist. Und in Deinem Fall ist das so.
Es tut mir leid, dass ich Dir keine andere Auskunft geben kann.

LG… Hoelti

Hallo,

eine Kündigung während der Krankheit ist zulässig, zumal Sie sicher noch in der Probezeit sind. Sicher wurde in der Kündigung kein Grund angegeben, dies ist auch in der Probezeit nicht nötig. Es darf in Ausnahmen sogar wegen der Krankheit gekündigt werden. Ich denke aber, dies ist bei Ihnen nicht der Fall.

Sie müssen sich umgehend (!!!) beim Arbeitsamt vorsorglich arbeitslos melden auch wenn Sie noch weiterhin Krankengeld beziehen.

Das Krankengeld wird von der zuständigen BG über die Krankenkasse ausgezahlt. Solange Sie noch nahtlos (!) arbeitsunfähig sind, beziehen Sie auch Krankengeld. Bitte beachten Sie die Fristen für die Beendigung des K-Geldbezuges, hierzu sprechen Sie am besten mit Ihrer Krankenkasse.

Ggf. müssen Sie Ihre Ansprüche wegen des Unfalles bei Ihrer privaten Unfallversicherung (falls vorhanden) anmelden. Bei der BG ist Ihr Unfall sicher gemeldet worden, trotzdem sollten Sie Ansprüche wegen evtl. Dauerschaden im Auge behalten und ggf. anmelden. Die BG oder Ihre private Unfallversicherung wird Sie dann durch einen Arzt begutachten und ggf. gibt es eine Entschädigung. Das hierzu notwendige Gutachten wird von der Versicherung in Auftrag gegeben und bezahlt. Also, bitte nicht vergessen…

Falls Sie noch Fragen haben, bitte melden.

Trotzkopf

hallo,
leider ja. Ich würde trotzdem empfehlen, einen Rechtsberatung aufzusuchen (Gewerkschaft oder niedergelassener) um den Einzelfall zu prüfen.
Viel Erfolg C

Hallo,
ab in die Gewerkschaft.
Grüße

ich kann leider nicht helfen.
Gruß
Cress

Hallo, leider darf der Arbeitgeber sie kündigen. Sie haben aber trotzem gute Chancen vor dem Arbeitsgericht eine Entschädigung zu bekommen. LG

Leider ja! Der Arbeitgeber darf ihnen Fristgerecht kündigen. Da sie auch noch in der Probezeit sind!

Hallo nizza 1,

es ist meist nicht die Frage „ob sie das dürfen“, sie tun es halt. Es geht mehr um die Frage ob man sich dagegen wehren kann.

Kündigen kann ein Betrieb wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten grundsätzlich schon, ob das rechtlich angreifbar ist ist eine Sache für das Arbeitsgericht.

Dort kann überprüft werden, ob die Kündigung berechtigt ist. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten, die auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen sind ist auf jeden Fall eine Klärung vor dem Arbeitsgericht notwendig.
Das muß aber unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Eingang der schriftlichen Kündigung beantragt werden.

Um die Klage einzureichen ist nicht unbedingt ein Anwalt notwendig, das kann auch persönlich beim Arbeitsgericht erledigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,

ja, gesetzlich erlaubt. Sofort zur Krankenkasse, denn die zahlen dann weiter, tun sie sowieso wahrscheinlich schon, oder?
Auch bei der Agentur für Arbeit melden, die werden zwar sagen, dass aufgrund der AU sie nichts machen können, aber besser so, als wenn es hinterher Probleme gibt.
LG

Hallo,
Ja das darf der arbeitgeber. Leider. ich gehe mal von einer nochlfd probezeit aus und das ke formalenFehler bei der Kündigung passiert sind.

Leider ja, alle kündigungsschutzregeln gelten erst ab 6 Monaten Beschäftigung.
Tut mir leid

Trotzdem alles Gute und lass dich beraten wegen der arbeitslosmeldung

Hallo
JA, auch während einer Krankschrift ist eine Kündigung fristgerecht - wie in Ihrem Fall - möglich.
Marcjue

Leider ja. Wenn die Kündigung nicht wg. sondern trotz des Arbeitsunfalles erfolgt ist.
Krankheit schütztleider nicht vor Kündigung.

Hallo,

ja, das ist möglich. Es gibt allerdings gewisse Auflagen.

Fall bei mir. Am 01.09.05 angefangen, am 30.09.05 Au geworden. Im Januar 06 kam die Kündigung. Abgesegnet vom Betriebsrat, weil Probezeit und keine aussicht auf Besserung.

Es ist möglich da du dich in der Probezeit befindest. Wäre das nicht, wären sicherlich längere Fristen nötig, aber auch dann ist es möglich wenn keine Aussicht auf Genesung besteht.
Gruß, mikmona

Hallo Nizza1,
klar kann und darf das Ihr Arbeitgeber. Unter 6 Monaten Beschäftigungsdauer haben Sie keinen Kündigunsschutz. D.h. Sie können gegen eine fristgerechte Kündigung auch nicht klagen. Dabei ist es unerheblich ob Sie zum Zeitpunkt der Kündigung noch, oder wieder arbeitsunfähig sind (oder waren).

MfG
mrofranken

Hallo nizza1,
kann zum Thema nichts beitragen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss

Wagner

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Hallo,

das kommt immer auf die Rahmenbedingungen an. So wie ich das hier sehe, befinden Sie sich noch in der Probezeit!? Während der Probezeit kann ein Arbeitgeber immer ohne Angaben von Gründen fristgerecht kündigen. Sie haben hier noch nicht einmal die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage, da Sie dem Unternehmen noch keine 6 Monate angehören.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Viele Grüße

kann ihnen zur zeit nicht weiter helfen.

Hallo nizza1,

auf den ersten Blick ziemlich kompliziert, aber schau mal hier, was Arbeitgebern in Deinem Fall geraten wird:
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/1007_k…

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag nichts anderes steht, kommt § 622 BGB (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissenzur Anwendung. Dort heißt es im Absatz 3: " Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate besteht, unabhängig von einer Probezeit.

Bei Dir treffen also zwei Dinge zusammen: Dein AG kann innerhalb der Probezeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist kündigen, weil Du länger als vier Wochen im Betrieb bist, galt die Entgeltfortzahlung von 6 Wochen. Jetzt bekommst Du Krankengeld anstatt Lohn.
Das das Kündigungsschutzgesetz bei Dir noch nicht greift,kann der Arbeitgeber ohne Grund auch während einer Krankheit kündigen.

Gruß Fredo