Kündigung und Urlaub Aushilfsbeschäftigung

AN ist ALGII Bezieherin und hat am 01.08.13 eine geringfügige Aushilfsbeschäftigung angefangen. AN liegt nur ein Zettel mit der Überschrift „Erklärung zur Aushilfsbeschäftigung bis 450,00€“,vor. Ein Arbeitsvertrag wurde nie vom AG ausgefertigt. Auf dieser Erklärung, von beiden Seiten unterschrieben, musste AN Angaben zu seiner Person machen, wurde die Beschäftigungsart und der Stundenlohn vermerkt. Der AG hat unten handschriftlich vermerkt „20 Tage Urlaub“. Gestern erwähnte AG das AN doch nur 12 Tage Urlaubsanspruch hat aufgrund geringfügiger Beschäftigung. AN beharrt aber auf 20 Tage Urlaub. Wer hat Recht? AN will kündigen wg neuer sozailversicherungspflichtiger Stelle die sie  am 01.11.antritt. Kündigungsfrist sind bekanntlich 4 Wochen zum 15 bzw. 30. Wenn sie jetzt den 400€ Job am 30.10 kündigt zum 30.11. kann sie dann nicht bei dem alten AG (geringfügigen Beschäftigung) Urlaub einreichen bis zum 30. Novemer und die neue Anstellung am 01. Novemer beginnen?

Servus,

klar kann sie das machen. Mit Glück wird er genehmigt und sie braucht sich nicht weiter zu kümmern.

Wenn er nicht genehmigt wird, gibt es halt ein ausführliches Gezerfe.

Schöne Grüße

MM

Hi!

Eine Bitte vorab für das nächste mal: Benutze Absätze und mache das Ganze etwas augenfreundlicher! :smile:

Man müsste schon genau wissen, in welchem Zusammenhang die 20 Tage Urlaub vermerkt wurden und was genau im Wortlaut in dieser Vereinbarung steht.

Wenn ein Mensch, der 5 Tage pro Woche arbeitet diese 20 Tage bekommt, dann entspricht das bei einer 3-Tage-Woche einem Anspruch von 12 Tagen.
Wie gesagt: Da kommt es auf Details an - ist das Teil vollkommen unklar formuliert, wird man sich im Streitfall auf die fehlende Transparenz berufen und vermutlich die 20 Tage bekommen.

Eine Urlaubsnahme ohne Absprache mit dem Chef wird in diesem Fall evtl. eine Kürzung der Bezüge zur Folge haben, grundsätzlich geht eine Selbstbeurlaubung nicht.
Man kann natürlich den Urlaub beantragen und bei Ablehnung den Weg zum Anwalt gehen oder gar eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Arbeitsgericht auf Freistellung für die Zeit des Urlaubs erwirken …

VG
Guido

kann sie dann nicht bei dem alten AG (geringfügigen
Beschäftigung) Urlaub einreichen bis zum 30. November und die
neue Anstellung am 01. November beginnen?

War das nicht so, dass während des Erholungsurlaubs nicht bei einem anderen AG gearbeitet werden darf? Mir war so…

Gruß Milton

Hi!

War das nicht so, dass während des Erholungsurlaubs nicht bei
einem anderen AG gearbeitet werden darf? Mir war so…

Absolut, aber was soll passieren?
Die schmlimmste Folge wäre eine fristlose Kündigung - bei der etwaige Urlaubsansprüche trotzdem abgegolten werden müssten.

VG
Guido