Kündigung während Elternzeit

Hallo!

Angenommen es tritt folgende Situation ein: eine studentische Aushilfe geht im Dezember in Mutterschutz, das Kind kommt im Februar zur Welt, acht Wochen nach der Geburt beginnt die Elternzeit.

Die Studentin hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der nach der Geburt noch ca 1 Jahr besteht. Dei Studentin weiß, dass sie nach dem Mutterschutz definitiv nicht in das Unternehmen zurückkehren möchte. Kann Sie dann, weil sie ca ein halbes Jahr nach der Geburt gerne in Heimarbeit auf 400 Euro-Basis arbeiten würde, während der Elternzeit kündigen?

Danke für Eure AntworteN!! Detti

Hallo Detti,

ich kann Dir keine 100%ige Garantie auf die Richtigkeit der Antwort geben. Grundsätzlich ist es aber so, dass befristete Arbeitsverträge nicht den Regelungen für eine ordentliche Kündigung unterliegen, wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Manchmal ist die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung auch im Tarifvertrag vorgesehen. Du solltest also prüfen, ob dies bei Dir der Fall ist. Sollte dem nicht so sein, kannst Du meines Erachtens nur in gegenseitigem Einvernehmen mit Deinem Arbeitgeber kündigen. Eine einseitige ordentliche Kündigung kann weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Und das sollte eigentlich auch kein Problem sein, da Du ja nach Ablauf der Elternzeit nicht zurück ins Unternehmen willst und demnach den befristeten Arbeitsvertrag einfach auslaufen lassen würdest. In anderen Worten: Mit dem Beginn des Mutterschutzes stehst Du dem Arbeitgeber nicht mehr zur Verfügung.

Ehrlich gesagt fallen mir nur wenige Gründe ein, warum Dein Arbeitgeber etwas gegen eine einvernehmliche Trennung haben sollte. Ich würde also einfach höflich um eine Auflösung des Arbeitsvertrages mit Beginn der Elternzeit bitten.

Viele Grüße,

Matt

P.S. Die entsprechenden Regelungen findest Du übrigens im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§§ 14 -15). Ich weiß aber nicht, ob die Mutterschutzregelungen Schwangeren doch ein Kündigungsrecht einräumen. Gefunden habe ich nichts dazu.