Kündigung zum 15. laut Tvöd

Hallo,
kann man während der Probezeit auch zum 15. eines Monats kündigen laut Tvöd?
Der Tvöd bezieht sich auf den öffentlichen Dienst der Krankenhäuser.
Danke.
Ina

Hallo

TvÖD § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(1) Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss.

Also (außer einvernehmlich mit dem AG): Nein.

Gruß,
LeoLo