Man stelle sich vor, Person A ist neu in einem Unternehmen und hat eine Probezeit von 6 Monaten und in dieser Zeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate. Man darf doch recht in der Annahme gehen, dass die Kündigungsfrist eine Minimalfrist darstellt?
Die Probezeit endet am 17.Oktober. Wenn Person A mit Ablauf des 17.10. das Unternhemen verlassen möchte, müsste Person A spätestens am 03.10. die Kündigung einreichen.
ABER:
Wann muss Person A die Kündigung einreichen, wenn Person A das Unternehmen erst mit Ablauf des 30.11. verlassen möchte??
Könnte sich Person A auf die 2 wöchige Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit berufen, wenn Person A die Kündigung (welche zum 30.11. wirksam werden sollte) ebenfalls am 03.10. einreicht?? Oder gilt, da ja der Kündigungstermin außerhalb der Probezeit liegt, die 4 monatige Kündigungsfrist??
vielen dank im voraus