Kündigungsfrist Baugewerbe

Hallo,

angenommen ein Straßenbauer arbeitet bei einer Straßenbaufirma.
Die Probezeit beträgt lt. Arbeitsvertrag 3 Monate.

2 Wochen vor Ablauf wird mangels Auftragslage gekündigt mit sofortiger Wirkung, lt. Kündigungsschreiben „ohne Angaben von Gründen“.

Wenn man im Netz recherchiert, findet man raus, dass die reguläre Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit aber 2 Wochen beträgt.
Recherchiert man weiter, findet man weiterhin, dass es einen Bundesmanteltarifvertrag für das Baugewerbe gibt, wo die Kündigungsfrist mit 6 Werktagen angegeben wird.

Wie kann man rausfinden, ob der ehemalige Arbeitgeber diesem Bundesmanteltarifvertrag unterliegt oder eben nicht ?

Hallo

Recherchiert man weiter, findet man weiterhin, dass es einen
Bundesmanteltarifvertrag für das Baugewerbe gibt, wo die
Kündigungsfrist mit 6 Werktagen angegeben wird.

Das ist korrekt. http://www.soka-bau.de/soka_bau/verfahren_beitraege/…

Wie kann man rausfinden, ob der ehemalige Arbeitgeber diesem
Bundesmanteltarifvertrag unterliegt oder eben nicht ?

Muß man gar nicht. Er ist allgemeinverbindlich. Ergo unterliegt der AG dem TV automatisch.

Gruß,
LeoLo