Kündigungsfrist bei befr. Vertrag n. TzBfG

Guten Tag,

kann man als Arbeitnehmer einen befr. Vertrag nach (TzBfG) in der Probezeit ordentlich kündigen?

Welche Kündigungsfristen müssen beachten werden? (Probezeit)

Folgend noch ein paar Daten zum Arbeitsvertrag:

Vertragsdauer, Probezeit, Kündigungsfristen und Altersgrenze.

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 15.06.2009 und ist gemäß § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bis zum 18.12.2009 befristet.

Die Befristung erfolgt gemäß § 14 Abs.2 TzBfG ohne Vorliegen einen Sachgrundes.

Es wird eine Probezeit vereinbart, die am 14.12.2009 endet.

Das Arbeitsverhältnis kann sowohl ordentlich als auch außerordentlich bei Vorlagen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Es gelten die tariflichen Kündigungsfristen.

Bei Neueinstellungen besteht während der ersten zwei Wochen eine Kündigungsfrist von einem Tag.

Das Arbeitsverhältnis endet auf jedem Fall, ohne dass es zur einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Gesetzliche Altersgrenze (zur Zeit 65 Jahre)erreicht hat oder in dem Zeitpunkt, ab dem er eine Altersrente- gleich aus welchem Rechtsgrund- bezieht. Das Arbeitsverhältnis endet ebenfalls ohne Kündigung mit Ablauf des Monats- in welchem dem Arbeitnehmer der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung zugeht und eine vertragsgemäße Beschäftigung des Arbeitnehmers im Vertraglichen vereinbartem Umfang nicht mehr möglich ist.

Die Anwendung von § 625 BGB wir ausgeschlossen. Eine Fortsetzung über den Ablauf dem Arbeitsvertrages hinaus bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.

Hinweis zur gesetzlichen Meldefrist gemäß § 37 b SGS III : Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet- sich drei Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit Arbeitssuchend zu melden. Sofern diesen Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als drei Monate befristet ist- besteht diese Verpflichtung unverzüglich. Weiterhin ist der Arbeitnehmer verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo,

kann man als Arbeitnehmer einen befr. Vertrag nach (TzBfG) in
der Probezeit ordentlich kündigen?

Wenn eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist: Ja.

Welche Kündigungsfristen müssen beachten werden? (Probezeit)
Es gelten die tariflichen Kündigungsfristen.

Kommt drauf an, was in dem geltenden Tarifvertrag dazu geregelt ist.

MfG