Hallo,
ich habe mich entschieden kurzfristig über eine Zeitarbeitsfirma zu Arbeiten für die Dauer von 4 Wochen . Aber unbefristeter Vertrag über Zeitarbeit.
So jetzt habe ich die Chance bekommen einer Direkteinstellung bei einem Autohaus als Autoverkäufer an zufangen .
Beginn bei Zeitarbeit war der 23.02.2012
Ich habe meinen Vertrag bei Zeitarbeit am Samstag schriftlich gekündigt zum 17.02.2012 ´.
Es dürfte doch theoretisch kein Problem sein aus den Vertrag aus zu steigen. bei Zeitarbeitsverträgen. Wenn ich zum einem eine Direkteinstellung bei einem anderen Unternehmen bekomme und mich Finanziell verbessere.
Ich will Praktisch am kommenden Freitag raus aus den Vertrag so dass ich mich noch bis zum 01.03.2012 vorbereiten kann.
Danke Für jede eindeutige Antwort
Auszug aus den BZA :
Die ersten sechs Monate
des Beschäftigungsverhältnisses gelten
als Probezeit.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis
mit einer Frist von einer Woche
in den ersten drei Monaten gekündigt
werden. Danach gelten die gesetzlichen
Kündigungsfristen während der Probezeit
gemäß § 622 Abs. 3 BGB von zwei Wochen.
Bei Neueinstellungen kann die Kündigungsfrist
während der ersten zwei Wochen
des Beschäftigungsverhältnisses
arbeitsvertraglich auf einen Tag verkürzt
werden. Als Neueinstellungen gelten Arbeitsverhältnisse
mit Mitarbeitern, die
mindestens drei Monate lang nicht in
einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber
standen.