Kündigungsfrist in der Probezeit?

Hat man, wenn man in der Probezeit gekündigt wurde, eine Kündigungsfrist?

Das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Meiner Erfahrung nach werden oft 2 Wochen vereinbart.

ich habe gerade gelesen unter Kündigung, … jeweils geltenden Gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.

So steht es drin? das heist dann ja, gibt eine frist?

so habe mich verlesen…

da in der probezeit steht drin ohne frist.

dann mal danke
es ist bewiesen lesen bildet *smile*

da in der probezeit steht drin ohne frist.

Das kann man nicht einzelvertraglich vereinbaren.

es ist bewiesen lesen bildet

Aber nicht unbedingt das Lesen von Arbeitsverträgen.

da in der probezeit steht drin ohne frist.

Das kann man nicht einzelvertraglich vereinbaren.

Hallo,

warum nicht? Zumindest BGB 622 schließt das nicht aus.

Gruß

S.J.

Hi!

warum nicht? Zumindest BGB 622 schließt das nicht aus.

Weil es das nunmal nicht ausdrücklich zulässt.

Gruß
Guido

Liegt denn hier eine einzelvertragliche Vereinbarung vor? Vielleicht trifft ja Absatz 4 zu:

„(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden.“

Doch einzelvertraglich regelbar?
Hm, dieser Rechtsanwalt hier (Name steht oben auf der Seite) sagt, man können das auch einzelvertraglich regeln:

"
Für die ordentliche Kündigung während einer vereinbarten Probezeit gelten abgekürzte gesetzliche Kündigungsfristen. Falls für Sie nicht aufgrund Ihres Arbeitsvertrags oder aufgrund eines auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags andere Kündigungsfristen maßgeblich sind, kommt die gesetzliche Frist von zwei Wochen zur Anwendung
"

Quelle:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Hallo,

warum nicht? Zumindest BGB 622 schließt das nicht aus.

Weil es das nunmal nicht ausdrücklich zulässt.

was natürlich völliger Unsinn ist. Diese Argumentation würde das gesamte deutsche Rechtssystem auf den Kopf stellen. Grundsätzlich ist alles zulässig, was nicht explizit gesetzlich verboten ist.

Darf ich auch keine gelben Bananen verkaufen, weil es im Gesetz nicht ausdrücklich erlaubt ist?

Zum Nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsautonomie

Gruß

S.J.

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Hi!

was natürlich völliger Unsinn ist.

Unsinn ist mal wieder einzig Dein Versuch der Argumentation.

Es existiert ein Gesetz, welches GENAU regelt, was erlaubt ist - wenn Du schon DAS nicht begreifst, dann solltest Du wirklich überlegen, ob Du bei den Großen hier mitreden willst…

Diese Argumentation würde
das gesamte deutsche Rechtssystem auf den Kopf stellen.
Grundsätzlich ist alles zulässig, was nicht explizit
gesetzlich verboten ist.

Was natürlich völliger Blödsinn ist - nach Deiner Interpretation könnte man sich am Arbeitsplatz 8 Std. an den Füßen spielen, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist…

Google mal nach „GEbot“ - dieser Begriff scheint Dir völlig unbekannt zu sein.

PLONK

Guido

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Hi!

Hm, dieser Rechtsanwalt hier (Name steht oben auf der Seite)
sagt, man können das auch einzelvertraglich regeln:

Ich denke, da hat er sich etwas unglücklich ausgedrückt.
Dennoch sagt er nichts von „kürzer“, meint mit „anders“ also „länger“!

http://www.felser.de/felser/RechtA-Z/Arbeitsrecht_vo…
unter „Ausnahmen und Sonderregelungen“ Punkt 3

http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/K%C3%BCn… (auch, wenn das im Bezug auf MTV falsch ist)

http://www.info-arbeitsrecht.de/Kuendigungsschutz/ku…

http://www.bwr-media.de/themen/personal/kuendigung/0…

http://www.juraforum.de/lexikon/Probezeit

Wenn Du mehr willst, google einfach!

VG
Guido

LOL
Ich lach mich gleich tot…

Zum Nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsautonomie

_Die generelle Vertragsfreiheit wird in deutschsprachigen Ländern durch eine Vielzahl von Ausnahmen eingeschränkt. Beispiele:

* Arbeitsrecht (Kündigungsschutz und Betriebsräte in Deutschland)_

Das nennt man dann wohl: Ins Knie geschossen *g*

Guido

da in der probezeit steht drin ohne frist.

Das kann man nicht einzelvertraglich vereinbaren.

Hallo,

warum nicht? Zumindest BGB 622 schließt das nicht aus.

Warum sollte sich der Gesetzgeber dann die Mühe machen in Absatz 5 extra die Bedingungen festzulegen unter denen einzelvertraglich kürzere Fristen vereinbart werden können? Okay, wenn wir einen Fall des Abs. 5 Nr. 1 hätten, dann wäre vielleicht sogar eine Kündigungsfrist von heute auf morgen drin, aber davon ging ich im obigen Fall nicht aus, da von einer Probezeit die Rede war.

Bliebe nur noch die Regelung über Tarifvertrag im Absatz 4. Dessen Geltung kann man auch einzelvertraglich vereinbaren, aber dann gilt ja die evtl.-bis-auf-Null-gekürzte-Kündigungsfrist auch nicht direkt einzelvertraglich, sondern über den Tarifvertrag.

Ach Guido
geht es nun wieder los?

Wenn Du einfach keine Ahnung hast, lasse es doch einfach.

Deine Aussagen entbehren einfach jeder Grundlage. Aber du verstehst die Kunst, Aussagen der anderen so zu verdrehen, dass du vermeintlich im Recht bist.

Ließ meinen Bitrag einfach noch Mal, versuche ihn zu verstehen und gut ist. Du wirst (eventuell) bemerken, dass du voll inhaltlich bestätigst, was ich geschrieben habe.

Ende und aus.

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Hallo,

warum nicht? Zumindest BGB 622 schließt das nicht aus.

Warum sollte sich der Gesetzgeber dann die Mühe machen in
Absatz 5 extra die Bedingungen festzulegen unter denen
einzelvertraglich kürzere Fristen vereinbart werden
können?

weil alles, was nicht ausdrücklich gegen geltendes Recht verstößt, zulässig ist? Ich kann dem 622 nicht entnehmen, dass eine Verkürzung unzulässig wäre.

Gruß

S.J.

Ach Kind ohne jede Ahnung

geht es nun wieder los?

Natürlich - aber Du hast ja ein Problem damit, wenn Dir jemand Deine Ahnungslosigkeit um die Ohren haut, nicht?

Wenn Du einfach keine Ahnung hast, lasse es doch einfach.

Dazu siehe einfach meine Antwort etwas weiter unten m it den Quellen, die Du natürlich nicht bringen kannst!

Ließ meinen Bitrag einfach noch Mal

Vielleicht ist es wirklich besser, das Antworten auf Deinen Unfug zu lassen (oder meintset Du mit „ließ“ etwas anderes?)…
…aber ohne Dich ist das fachliche Niveau einfach so viel höher…

Mal etwas in Deiner Preisklasse
Da Du mit Gesetzen, deren fachlich korrekter Interpretation und Auslegung sowie dem Verständnis der Deutschen Justiz im Allgemeinen auf dem hier üblichen Level nicht klarkommst, habe ich mal etwas auf einem Niveau ausgebuddelt, welchem auch Du folgen können solltest:

http://www.focus.de/karriere/arbeitsrecht/urteil/arb…

letzter Versuch

Ich kann dem 622 nicht entnehmen, dass
eine Verkürzung unzulässig wäre.

Hier mal ein Zitat vom Herrn Rechtsanwalt Felser (http://www.kuendigung.de/experte-kuendigung/anwalt/m…):

‚‚Die gesetzliche Kündigungsfristen sind Mindestkündigungsfristen, die nicht im Einzelarbeitsvertrag unterschritten werden dürfen.‘‘
http://www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/dow…

Was heißt hier: letzter Versuch
Hallo,

ich bin in der Tat etwas irritiert. Ich habe lediglich nach der Rechtsgrundlage gefragt. Statt mir diese zu nennen, werden mir diverse Links zugesandt, die diese Frage auch nicht beantworten. Zudem werde ich hier als Depp und schwer von Begriff dargestellt.

Auch in dem von Dir genannten Link wird die Frage nicht beantwortet.

Wenn im Internet irgend jemand etwas ähnliches zu diesem Thema verfasst hat, ist das für mich keine verlässliche Quelle.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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