Kur- ANTRAG dem AG anmelden ?

Moin moin zusammen,

seit einiger Zeit verlangt ein AG von seinen Mitarbeitern, daß diese ihren Kur - ANTRAG ( nicht den Bescheid ! ) dem AG melden.
Was soll denn der Quatsch ? Die MA wissen doch garnicht ob der Antrag a ) genehmigt wird , b) wann die Kur anzutreten ist und c) wie lange bei den individuellen Krankenbildern die Kur dauern wird .

Frage also : gibt es ein ( wirklich ein ) arbeitsrechtliches Gesetz das diese unsinnige Forderung des AG rechtfertigt ?

kind regards
makhl

So unsinnig ist dies gar nicht, damit der AG zumindest seine Eventualplanungen besser durchführen kann.

Die Informationspflicht des Arbeitnehmers über das Beantragen bzw. Bewilligen einer Kur oder oder REHA-Maßnahme kann sich aus den Nebenpflichten des Arbeitnehmers ergeben.
Besonders dann, wenn dies im Arbeitsvertrag festgehalten wurde.

Selbstvertändlich hat der AN dann das Recht auf Freistelllung und Lohnfortzahlung gemäss SGB V wenn bewilligt wird.

All unsere Experten mögen mich verbessern wenn ich dies alles falsch sehe.

Gruss HighQ

Hi!

Was soll denn der Quatsch ?

Es gibt im Zusammenhang mit Kuren Bescheinigungen, welche der Arbeitgeber auszufüllen hat, auf welchen der Verdienst vor Antragsstellung anzugeben ist.

Das ist, glaube ich,l zwar nur bei Zuzahlungsbefreiungen der Fall, aber das wäre ein Grund, der mir nachvollziehbar erscheint.

Gruß
Guido

*grübel*
Die Angaben braucht man auch für Berechnungen von Übergangsgeld (so ähnlich wie Krankengeld) bzw. für die Anspruchsprüfung des Ü-Gelds an sich.

Wenn mich meine trüben Erinnerungen nicht täuschen, leistet der Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung, während dieser Zeit ruht der Anspruch auf Ü-Geld (weil es in 95% der Fälle niedriger ist als die Lohnfortzahlung). Danach bekommt der Kurteilnehmer m.E. Ü-Geld ausgezahlt. Sofern die Kur solange dauert…

LG
S_E (der eigentlich mal eingebläut wurde, dass es Reha und nicht Kur heißt)

Hi!

Die Angaben braucht man auch für Berechnungen von
Übergangsgeld (so ähnlich wie Krankengeld) bzw. für die
Anspruchsprüfung des Ü-Gelds an sich.

Echt?
Nicht die Daten der abgerechneten Monate vor Beginn der Kur?

Wenn mich meine trüben Erinnerungen nicht täuschen, leistet
der Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung,

Schon klar, nur kommt es ja bei einer Kur (oder Reha :smile:) nicht soo selten vor, dass anrechenbare Vorerkrankungszeiten anfallen…

VG
Guido

Echt?
Nicht die Daten der abgerechneten Monate vor Beginn der Kur?

Mmh, ab da wirds nebelig in meinem Hirn. Also für die Leistungsberechnung selber nimmt man defintiv die Monate vor der Reha. Und dann kommt es ja zur „Einkommensanrechnung“, mir dünkt man nimmt da aber trotzdem ein Vergleichsentgelt aus den Vormonaten…ohje, zu lange her. Eigentlich wollte ich auch nur darauf hinaus, dass vom Arbeitgeber mehr Infos eingefordert werden, also du in deinem Artikel angedeutet hast (zufällig hatte ich heute so einen G500-irgendwas Antrag in den Lohnunterlagen, hab es aber geflissentlich überblättert).

Schon klar, nur kommt es ja bei einer Kur (oder Reha :smile:)
nicht soo selten vor, dass anrechenbare Vorerkrankungszeiten
anfallen…

Mmh, stimmt auch wieder.

Ach, alles Käse, eh viel zu kompliziert das Thema Ü-Geld. Da hab ich lieber eine Rente berechnet, fand ich einfacher weil man nicht gefühlte tausend Vergleichswerte ermitteln musste…

LG
S_E

Hallo

Es besteht keine Verpflichtung gegenüber dem AG, ihn über die Beantragung einer Kur zu informieren.

Gruß,
LeoLo