Leihfirma-->Zeitvertrag-->Leihfirma gleiche

Hallo Experten,

also Arbeiter A kommt über Leihfirma L zu Betrieb X. Nach einiger Zeit bekommt er einen Zeitvertrag über ein Jahr, dieser wird noch einmal um ein Jahr verlängert. Danach wird ihm gekündigt und er wird Arbeitslos. Nach einiger Zeit geht er wieder zur gleichen Leihfirma und die schicken ihm wieder zum gleichen Betrieb X.

Frage: Besteht ein Anspruch auf Übernahme bzw. Festeinstellung??

Bin für alle Antworten dankbar. Bitte auch mit Fundstellen damit ich die in der Bib nachschlagen kann!!

Schon mal jetzt vielen Dank für die Antworten!!

MfG

Hallo Experten,

Hi

Nein besteht nicht. Leihfirmen dürfen Mitarbeiter nur max. 24 Monate ausleihen.

Wieso bewirbt sich der Mitarbeiter denn nicht im Betrieb X wo er so oder so schon länger arbeitet?

also Arbeiter A kommt über Leihfirma L zu Betrieb X. Nach
einiger Zeit bekommt er einen Zeitvertrag über ein Jahr,
dieser wird noch einmal um ein Jahr verlängert. Danach wird
ihm gekündigt und er wird Arbeitslos. Nach einiger Zeit geht
er wieder zur gleichen Leihfirma und die schicken ihm wieder
zum gleichen Betrieb X.

Frage: Besteht ein Anspruch auf Übernahme bzw.
Festeinstellung??

Bin für alle Antworten dankbar. Bitte auch mit Fundstellen
damit ich die in der Bib nachschlagen kann!!

Schon mal jetzt vielen Dank für die Antworten!!

MfG

Hi,

Leihfirmen dürfen Mitarbeiter nur max. 24
Monate ausleihen.

Da bist du nicht ganz auf dem neuesten Stand. Das mit der 24-Monate-Regelung gibts schon ne ganze Weile nicht mehr (müsst ich mal schauen wie lange es das nicht mehr gibt, aber 1 Jahr bestimmt, wenn nicht sogar 2).

MfG

Hi,

Leihfirmen dürfen Mitarbeiter nur max. 24
Monate ausleihen.

Da bist du nicht ganz auf dem neuesten Stand. Das mit der
24-Monate-Regelung gibts schon ne ganze Weile nicht mehr
(müsst ich mal schauen wie lange es das nicht mehr gibt, aber
1 Jahr bestimmt, wenn nicht sogar 2).

Mh es waren mal 12 Monate /1 Jahr und danach wurde das ganze auf 24 Monate / 2 Jahre hochgesetzt. Wo ich 2001-2003 bei Randstad war gabs nur 12 Monate - glaub 2004 wurd’s auf 24 Monate geändert.

Aber Du hast Recht - auf Wiki steht, dass es ungebrenzte Zeit sein darf…

MfG

hallo

eine zwangsweise übernmahme des leiharbeiters durch die des einsatz ausrichtende firma ist mir nicht bekannt jedoch gab es mal eine regelung wonach arbeitsverträge nur dreinmal befristet werden können und dannach in ein undbefristeten vertrag übergehen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo

eine zwangsweise übernmahme des leiharbeiters durch die des
einsatz ausrichtende firma ist mir nicht bekannt jedoch gab es
mal eine regelung wonach arbeitsverträge nur dreinmal
befristet werden können und dannach in ein undbefristeten
vertrag übergehen

Du hast Recht - es gibt keine Regelung dass Zeitarbeitskräfte übernommen werden müssen - jedoch dürfen die Mitarbeiter übernommen werden.

Die Regelung mit unbefristet in befristet gilt für „normale“ Arbeitnehmer - also wenn die Leasingkraft nen unbefristeten Vertrag vom Arbeitgeber hat.