Hallo Experten,
also Arbeiter A kommt über Leihfirma L zu Betrieb X. Nach einiger Zeit bekommt er einen Zeitvertrag über ein Jahr, dieser wird noch einmal um ein Jahr verlängert. Danach wird ihm gekündigt und er wird Arbeitslos. Nach einiger Zeit geht er wieder zur gleichen Leihfirma und die schicken ihm wieder zum gleichen Betrieb X.
Frage: Besteht ein Anspruch auf Übernahme bzw. Festeinstellung??
Bin für alle Antworten dankbar. Bitte auch mit Fundstellen damit ich die in der Bib nachschlagen kann!!
Schon mal jetzt vielen Dank für die Antworten!!
MfG