Leistungsbezogene kündigung

Hallo
kann ein Betriebsrat leistungsbezogen gekündigt werden,dann müßte es ja zu einer außerordentlichen kündigung kommen.
angenommen es gibt einen leistungsbezogenen vertrag und man erreicht diese ziele nicht ist dann eine außerordentliche kündigung möglich oder nur eine verhaltensbedingt ordentliche kündigung.
gruß klaus

Hallo,

ein BR kann gem. § 15 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__15.html
nur aus wichtigem Grund und außerordentlich gekündigt werden.
Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Minderleistung („leistungsbezogen“) ist damit nahezu ausgeschlossen.

&Tschüß

Wolfgang

Hi
Danke Wolfgang
kann eine minderarbeitsleistung nach abmahnung kein wichtiger grund sein,es handelt sich dabei nicht um arbeitsbummelei
sondern leistung sind sehr hoch angesiedelt das ziele nur mit sehr langjähriger erfahrung zu erreichen sind,was AG natürlich anders sieht.
klaus

Hallo,

Minderleistung, Schlechtleistung, Nichterreichen von Normen oder Akkorden bzw. Planzielen etc rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung, wenn der AN sein Leistungsvermögen ungefähr ausschöpft. Dabei spielt die Erreichbarkeit dieser Ziele zuerst mal keine Rolle. Damit kann ein BR-Mitglied idR aus diesem Grund nicht gekündigt werden.

&Tschüß

Wolfgang