Lohnausfall im Hauptjob bei Unfall im Nebenjob ?

Ich musste mir laut Arbeitsvertrag den Nebenjob genehmigen lassen. In der Genehmigung steht aber daß ich keine Lohnfortzahlung erhalte, wenn ich durch den Nebenjob arbeitsunfähig werde (Hauptberuf Wachmann, Nebenjob Chauffeur/Fahrer).

Wie kann ich mich für den Ernstfall absichern, damit ich nicht ohne Geld dastehe wenn die Arbeitsunfähigkeit schlimmstenfalls über Monate geht ??

Vielen Dank.

Nun es ist möglich eine Krankentagegeldversicherung abzuschliessen, jecoh nicht bis zum Nettolohn. Je nach Gesellschaft bis zu 30 Euro am Tag sonst mal nachverhandeln

hallo…gern beantworte ich ihre frage

im konkreten fall…sieht es so aus, dass sie
fuer den ernstfall…sich ein finanzielles budget
in hoehe des verdienstausfalls ansparen sollten

es gibt keine versicherung die die ersten 43 tage
der arbeitsunfahigekeit absichert…danaach tritt
die krankenkasse in die krankengeldzahlung ein und
die betraegt ca. 70 prozent vom letzten nettogehalt

grundsaetzlich empfehle ich ihnen…folgende reihenfolge beim abschluss von versicherungen

1 eine privte haftpflichtversicherung

2 eine berufsunfaehigkeitsversicherung

diese beiden wichtigen versicherungen sind an erster
stelle ueberhaupt

danach konenn sie ueber…eine

unfallversicherung das risiko auf invaliditaet absichern

sie koennen mich gern nochmal anschreiben wenn sie fragen haben

mit freundlichem gruss verbleibe ich

Normal musst in der BG versichert sein bzw. Leistungen/Lohnfortzahlungen.
Wenn Du selbst verschulden bei einem Unfall hast? Einfach einmal nachfragen, bei dem Du den Nebenjob macht’s, wie du im Falle eines Unfalles während deiner Tätigkeit versichert bist und ggf. wegen Lohnfortzahlung. Hat der andere Schuld, bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners.

Absicherung = Privat Unfallversicherung mit Krankenhaustagesgeld mit Genesungsgeld sowie mtl. Rentenzahlung ab 25 % Invaliditätsgrad vereinbaren.
Natürlich eine Frage des Beitrages.

Invaliditätssumme 150.000 .- €
mit ggf. der Besten Progression.
Todesfallsumme 10.000.- €
Krankenhaustagesgeld = 50.-€
Genesungsgeld = 50.-€
Rentenzahlung = 250.- €

Mit freundlichen Grüßen

durch eine Berufsunfähigkeits- und Private Unfallversicherung

Hallo,
Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung könnten in Frage kommen,
viele Grüße
Andreas

Kann den Arbeitgeber verstehen.

Würde mich an Ihrer Stelle mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen, weil es ja wirklich nur um einen Berufsunfall im Nebenjob geht…alles andere ist ja nach wie vor abgesichert.

Welche BG dafür zuständig ist richtet sich nach der Branche in der Sie Ihren Nebenjob haben.

Hoffe, dass das hilft :wink:)
ansonsten einfach anmailen.

sprich das doch mal mit deiner Krankenkassen durch. ich bin da leider überfragt. vielleicht gibt es private krankenversicherung die dieses risiko gegen kleines geld versichern. andererseite könnte die regelung in der genehmigung nicht wirksam sein. du könntest auch bei einer privaten fahrt (nicht fahrer,chauffeur) zu schaden kommen. da wird es schwierig es zu beweisen. andererseits könnte bei unwirksamer regelung der hauptarbeitgeber sagen dass er die genehmigung entzieht. dein nebenjob arbeitgeber muss doch auch sozialabgaben und auch krankenversicherungsbeiträge zahlen. wie sieht es damit aus? nach 6 wochen ist doch der arbeitgeber draussen, da erhälst du eh das geld von der krankenversicherung. die sorge über monate wäre somit reduziert auf 6 wochen…
hoffe ich konnte ein paar tipps loswerden.
gruss
marago

Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Unfallversicherung mit Unfall-Tagegeld ab dem 1.Tag.
(Leistung nur bei Unfall)

Krankentagegeld das ist jedoch erst ab der 6.Krankheitswoche Woche möglich, da Du Arbeitnehmer bist. Zu prüfen wäre, ob Du für den 2. Job ein Geschäft anmeldest. Du bist dann dort Selbständiger und kannst Dich auch mit früherem Leistungsbeginn versichern. Der Aufwand hierfür ist aber zu groß.

Am besten ist es, wenn eine Rücklage bildest, die Dich über 6 Wochen am Leben erhält.
Dann gibt es die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsrente zu versichern.
Diese tritt bei Berunfsunfähigkeit ein.
Lass Dich beraten.
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo boten,

Ich weiß nicht ob das rechtens ist, solltet Du mal abklären. Die richtige Versicherung ist die Krankentagegeldversicherung. Hier natürlich eine die in den ersten 6 Wochen schon zahlt.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchst Du auf jeden Fall bei monatelanger Krankheit bzw. Berufsunfähigkeit. Als Wachmann gibt es da nur wenig empfehlenswerte Gesellschaften .

Da solltest Du zu einem Makler gehen oder schreib mich an.

Gruß

Es gibt einen privaten Zusatztarif der Krankentagegeld genannt wird. Nicht zu verwechseln mit dem Krankenhaustagegeld! Mit der Versicherung wäre dann zu verhandeln ab welchem Krankheitstag Sie bereit ist ein Krankentagegeld zu vereinbaren. Bitte schön! Matthias Patzak, Freiburg

Hallo,
ich habe gewisse Zweifel, ob das juristisch eine haltbare Forderung ist, die Beweislast, dass der Nebenjob zur Arbeitsunfähigkeit bis EU führt, ist gleich das Nächste, aber das ist ein anderes Thema (für einen Sozialrechtler). Natürlich kann man das Spektrum AU bis EU absichern, wenn man etwas mehr für die umfassendere Lösung ausgeben möchte, sollte es eine BU (Berufsunfähigkeitsabsicherung) sein. Auch Unfall- Versicherung und privates Krankentagegeld kommen in Frage. Gibts in jedem Versicherungs- oder Maklerbüro.
Wichtig wäre aus meiner Sicht, anhand der derzeitigen Einkommenssituation berechnen zu lassen, wie hoch denn die „Lücke“ wäre, sonst läuft man Gefahr, zu viel oder zu wenig zu erhalten.
Voranstellen würde ich die Prüfung, ob ein Arbeitgeber die SV- Rechtlich abgesicherte Lohnfortzahlung von selbst gemachten Bedingungen abhängig machen kann/ darf und ob dies nicht (trotz Unterschrift von Ihnen) gegen die geltende Rechtsauffassung verstößt…

Hallo,

entweder Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Acber Achtung in beiden Fällen bitte nicht nur auf Beitrag schauen, sondern auch die Versicherungsbedingungen im Auge behalten.

DURCH EINE PRIVATE KRANKENZAGEGELDVERSICHERUNG

Zuerstmal denke ich , dass Sie über den Nebenjob auch Versicherungsplichtig sind , also in dem Fall durch die GKV und GRV Ihres zweiem Arbeitgebers. Sollte die Ausübung als Fahrer auf Privatem Wege erfolgen, dann muss eben privat vorgesorgt werden, mit einer Unfall- oder Krankentagegeld- oderr Pflege versicherung. hierbei ist der Ma

Sollte es sich um eine Festanstellung handeln als Wachmann handeln, ist so was nicht zulässig.

Da nicht zulässig ist so was auch nicht versicherbar. 6 Wochen Lohnfortzahlung sind gesetzlich vorgeschrieben, andere Vereinbarungen sind nicht gültig.

Gruss Mario

hallo botev,

da stellt sich die frage, durch was eine längere arbeitsunfähigkeit eintreten kann. aus versicherungstechnischer sicht gibt es zwei hauptgründe: krankheit und unfall.

bei der privaten krankenversicherung besteht die möglichkeit, ein krankentagegeld zu versichern. ab einem definierten zeitraum bekommst du dann ein versicherte leistung ausbezahlt, bsp. ab dem 43 tag 50 € täglich. ACHTUNG: es gibt tarife, bei denen nur nach vorleistung der gesetzlichen kk bezahlt wird.

bei unfall ist es das selbe, nur bieten hier die meisten tarife nur ein krankenhaustagegeld. ACHTUNG: zahlt nur, wenn du im krankenhaus bist. bist du arbeitsunfähig zu hause, zahlen die nicht.

dann gibt es noch die versicherung schwere krankheiten: wird eine der definierten krankheiten diagnostiziert, zahlen die die vereinbarte versicherungssumme sofort.

am besten, du gehst mal zu einem erfahrenen versicherungskaufmann, am besten einem makler. der hat vergleichsmöglichkeiten. auf keinen fall dvag, telis, hmi oder awd fragen!!!

grüsse, maxxler71

Sorry, wir sind Anlageberater, ist überhaupt nicht mein Thema.

Vielen Dank für Ihre Hilfe !!

Nun es ist möglich eine Krankentagegeldversicherung
abzuschliessen, jecoh nicht bis zum Nettolohn. Je nach
Gesellschaft bis zu 30 Euro am Tag sonst mal nachverhandeln

Vielen Dank für Ihre Hilfe !!