Hi,
Wenn es also die ersten 6 Wochen z.B.
Kopfschmerzen wären
…sollte man alles unternehmen, damit die Ursache bekannt wird…
und anschließend zwickt z.B. der Rücken
laufen die 6 Wochen neu?
Ja.
Oder muß zwischendurch tatsächlich
ein Arbeitstag liegen, an dem der AN auch zur arbeit gehen
müßte?
Nein.
Die einzige Ausnahme, dass zwei verschiedene Krankheiten zusammenhängend gewertet werden, ist die, dass die „neue“ Erkrankung sich mit der „alten“ überschneidet.
Bei der Entgeltfortzahlung zählen dann generell nur Kalendertage, unabhängig, ob man arbeiten musste oder nicht.
Deshalb gibt es auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch das Kreuzchen „Folgeerkrankung“, damit der Arbeitgeber weiß, wenn nach einem Wochenende, was nicht bescheinigt war, der Zeitraum durchgehend zu handhaben ist.
Ist man gesund,
Generell: Gesund ist man, wenn man gesund ist.
Der Arzt bescheinigt nur die voraussichtliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit.
wenn die AU bis z.B. Mittwoch geht, Do.
- Fr. sind sowieso frei, und Mo. bekommt man wieder eine AU?
Man bekommt eine AU, wenn man nicht arbeitsfähig ist.
Ob diese dann im Zusammenhang mit der vorangehenden AU steht, ist im Nachhinein zu klären.
Wenn jemand erst drei Wochen wegen eines Rückenleidens arbeitsunfähig ist, dann zwei Monate arbeitet und anschließend erneut 6 Wochen wegen des Rückenleidens fehlt, bekommt er beim zweiten Mal die ersten drei Wochen angerechnet, also nur für drei Wochen Lohnfortzahlung.
Ist jemand bis Samstag wegen Migräne arbeitsunfähig, und er geht am Montag wegen einer Grippe zum Arzt, sind es zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, es ist also nicht anrechenbar.
Gruß
Guido