Lohnfortzahlung bei Teilzeit

Hallo,

wenn jemand Teilzeit (z.B. 3 Tage die Woche) arbeitet und wird in der Zeit für 6 Wochen krankgeschrieben, gilt ja die Lohnfortzahlung des AG. Wenn die AU an einem freien Tag ausläuft und am nächsten ARbeitstag des AN eine neu AU kommt, bekommt man denn Krankengeld oder gilt wieder die Lohnfortzahlung?

Vielen Dank für Eure Antworten

Hi!

Wenn die AU an einem freien Tag
ausläuft und am nächsten ARbeitstag des AN eine neu AU kommt,
bekommt man denn Krankengeld oder gilt wieder die
Lohnfortzahlung?

Das kommt darauf an, ob es eine völlig neue Erkrankung ist, oder ob sie im Zusammenhang mit der vorangehenden Erkrankung steht.

6 Wochen heißt nicht 6 Wochen am Stück!

Gruß
Guido

Hi,

danke für die Antwort. Wenn es also die ersten 6 Wochen z.B. Kopfschmerzen wären und anschließend zwickt z.B. der Rücken laufen die 6 Wochen neu? Oder muß zwischendurch tatsächlich ein Arbeitstag liegen, an dem der AN auch zur arbeit gehen müßte? Ist man gesund, wenn die AU bis z.B. Mittwoch geht, Do. + Fr. sind sowieso frei, und Mo. bekommt man wieder eine AU? Oder muß man sich zur Arbeit schleppenund wenn’s nicht geht dann erst zum Arzt?

Danke nochmal für Antwort!

Kerstin

Hi,

Wenn es also die ersten 6 Wochen z.B.
Kopfschmerzen wären

…sollte man alles unternehmen, damit die Ursache bekannt wird…

und anschließend zwickt z.B. der Rücken
laufen die 6 Wochen neu?

Ja.

Oder muß zwischendurch tatsächlich
ein Arbeitstag liegen, an dem der AN auch zur arbeit gehen
müßte?

Nein.

Die einzige Ausnahme, dass zwei verschiedene Krankheiten zusammenhängend gewertet werden, ist die, dass die „neue“ Erkrankung sich mit der „alten“ überschneidet.

Bei der Entgeltfortzahlung zählen dann generell nur Kalendertage, unabhängig, ob man arbeiten musste oder nicht.

Deshalb gibt es auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch das Kreuzchen „Folgeerkrankung“, damit der Arbeitgeber weiß, wenn nach einem Wochenende, was nicht bescheinigt war, der Zeitraum durchgehend zu handhaben ist.

Ist man gesund,

Generell: Gesund ist man, wenn man gesund ist.
Der Arzt bescheinigt nur die voraussichtliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit.

wenn die AU bis z.B. Mittwoch geht, Do.

  • Fr. sind sowieso frei, und Mo. bekommt man wieder eine AU?

Man bekommt eine AU, wenn man nicht arbeitsfähig ist.

Ob diese dann im Zusammenhang mit der vorangehenden AU steht, ist im Nachhinein zu klären.

Wenn jemand erst drei Wochen wegen eines Rückenleidens arbeitsunfähig ist, dann zwei Monate arbeitet und anschließend erneut 6 Wochen wegen des Rückenleidens fehlt, bekommt er beim zweiten Mal die ersten drei Wochen angerechnet, also nur für drei Wochen Lohnfortzahlung.

Ist jemand bis Samstag wegen Migräne arbeitsunfähig, und er geht am Montag wegen einer Grippe zum Arzt, sind es zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, es ist also nicht anrechenbar.

Gruß
Guido

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Danke, das hat mir sehr geholfen!