Lohnfortzahlung eingestellt - wg. 1 Tag Krankengeld

Liebe Wissende,

angenommen, ein AN wird zunächst für 3 Wochen krank geschrieben, weil ein Op ansteht. Danach nochmal für weitere 2 Wochen und anschließend nochmals 1 Woche. Der letzte Tag dieser Krankschreibungen ist gleichzeitig der 1. Tag, an dem die Lohnforzahlung endet und Krankengeld gezahlt wird.

Der direkte Vorgesezte des AN ist über die Genesung und die Krankschreibungen stets unterrichtet und weiss, zu welchem Zeitpunkt er AN die Arbeit wieder aufnehmen wird.

Allederdings versucht in der  5. Woche der Krankschreibung eine Mitarbeiterin der Personalabteilung aus der Zentrale den AN zu erreichen und zu erfahren, ob der AN gedenkt, nach 6 Wochen wieder zu arbeiten.  

Es war ein einziger Anruf und der AN hat ihn nicht entgegengenommen, weil er gerade spazieren gegangen war, wie es ihm sein Arzt geraten hat.

Daraufhin wird seites der Firma die Lohnfortzahlung eingestellt. Krankengeld gibt es ja nur für 1 Tag. 

Der AN kommt dadurch in schwere Not, weil die laufenden Kostenvon seinem Konto nicht mehr beglichen werden können.

Was tun?

Zur Ergänzung: der AN arbeitet seit 31 Jahren für diesen Arbeitgeber, einen großen Energieversorger - ohne nenneswerte Fehlzeiten oder sonstige Beanstandungen.

Besten Dank für Ihre Einschätzungen!

Hi!

Allederdings versucht in der  5. Woche der
Krankschreibung eine Mitarbeiterin der Personalabteilung aus
der Zentrale den AN zu erreichen und zu erfahren, ob der AN
gedenkt, nach 6 Wochen wieder zu arbeiten.  

Das ist gängige Praxis kurz vor dem Abrechnungstermin.

Was tun?

Sich an die abrechnende Stelle wenden mit der Bitte, die aus der im nächsten Abrechnungslauf entstehende Nachzahlung vorab zu überweisen.

VG
Guido

Hallo,

angenommen, ein AN wird zunächst für 3 Wochen krank geschrieben, weil ein Op ansteht. Danach nochmal für weitere 2 Wochen und anschließend nochmals 1 Woche. Der letzte Tag dieser Krankschreibungen ist gleichzeitig der 1. Tag, an dem die Lohnforzahlung endet und Krankengeld gezahlt wird.

Die Lohnfortzahlung gibt ws also nur 5 Wochen und 6 Tage?

Der direkte Vorgesezte des AN ist über die Genesung und die Krankschreibungen stets unterrichtet und weiss, zu welchem Zeitpunkt er AN die Arbeit wieder aufnehmen wird.

Na er hat zumindest eine starke Vermutung.

Allederdings versucht in der  5. Woche der Krankschreibung eine Mitarbeiterin der Personalabteilung aus der Zentrale den AN zu erreichen und zu erfahren, ob der AN gedenkt, nach 6 Wochen wieder zu arbeiten.  

Ist doch nett.

Es war ein einziger Anruf und der AN hat ihn nicht entgegengenommen, weil er gerade spazieren gegangen war, wie es ihm sein Arzt geraten hat.

Daraufhin wird seites der Firma die Lohnfortzahlung eingestellt. Krankengeld gibt es ja nur für 1 Tag. 
Der AN kommt dadurch in schwere Not, weil die laufenden Kosten von seinem Konto nicht mehr beglichen werden können.

Verstehe ich nicht. Wegen 1 Tag Krankengeld kommt man doch nicht in große Not. Was passiert dann erst, wenn er ein paar Wochen Krankengeld bezieht?

Was tun?

Auf Rücklagen zur Überbrückung zurückgreifen?

Zur Ergänzung: der AN arbeitet seit 31 Jahren für diesen Arbeitgeber, einen großen Energieversorger - ohne nenneswerte Fehlzeiten oder sonstige Beanstandungen.

Na dann sollte er doch 31 Jahre lang genug verdient haben, um mal ein paar Monate selbst ohne Einkommen zu überbrücken.

Besten Dank für Ihre Einschätzungen!

Ich befürchte, dass noch irgendeine wesentliche Information fehlt, damit man nachvollziehen kann, worin bei 1 Tag 80% vom netto in 31 Jahren, die große Not besteht. Zumal man doch bestimmt jetzt 6 Wochen die Fahrerei zur Arbeit und zurück gespart hat.

Grüße

Hi!

Verstehe ich nicht. Wegen 1 Tag Krankengeld kommt man doch
nicht in große Not. Was passiert dann erst, wenn er ein paar
Wochen Krankengeld bezieht?

Dass die Krankenkasse für einen tag zahlt, ist nicht gleichbedeutend damit, dassd er Arbeitgeber nur für einen Tag kürzt.
Beispiel: Am 07.10. wird die Abrechnung für den gesamten Oktober (Zahltag ist der 15.10.) gemacht, ab dem 07.10. gibt es keine Entgeltfortzahlung mehr.

Das Lohnbüro stoppt also ab (! nicht für) dem 07.10. das Geld, womit mal 25 Tage für den Oktober fehlen würden.

Na dann sollte er doch 31 Jahre lang genug verdient haben, um
mal ein paar Monate selbst ohne Einkommen zu überbrücken.

Nicht jeder hat ein Einkommen, mit dem er solche Rücklagen bilden kann. Das ist hier aber auch nicht das Thema - das Thema ist, dass man einen Anspruch auf Gehaltszahlung hat.

Gruß
Guido

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zynischer Geringschätzung hier auf die berechtigte Frage eines Users von ElBuffo geantwortet wird!
Um das Faß voll zumachen wird auch gleich noch eine Einschätzung der Vermögensverhältnisse des Arbeitnehmers mit geliefert.
Man glaubt es kaum zu welchen Kommentaren sich hier manche hinreßen lassen!
ramses90

2 Like

Hallo,

Verstehe ich nicht. Wegen 1 Tag Krankengeld kommt man doch nicht in große Not. Was passiert dann erst, wenn er ein paar Wochen Krankengeld bezieht?

Dass die Krankenkasse für einen tag zahlt, ist nicht gleichbedeutend damit, dass der Arbeitgeber nur für einen Tag kürzt.
Beispiel: Am 07.10. wird die Abrechnung für den gesamten Oktober (Zahltag ist der 15.10.) gemacht, ab dem 07.10. gibt es keine Entgeltfortzahlung mehr.

Dann zahlt ab dann die Krankenkasse Krankengeld?

Das Lohnbüro stoppt also ab (! nicht für) dem 07.10. das Geld, womit mal 25 Tage für den Oktober fehlen würden.

Und worauf würde sich dieser Lohnstopp stützen? Wenn eine Krankschreibung bis zum 7.10. läuft und am 7.10. keine neue Krankschreibung vorliegt, dann wird nur der eine Tag nicht bezahlt. Macht aber dieser Arbeitgeber anscheinend anders.

Na dann sollte er doch 31 Jahre lang genug verdient haben, um mal ein paar Monate selbst ohne Einkommen zu überbrücken.

Nicht jeder hat ein Einkommen, mit dem er solche Rücklagen bilden kann.

Naja, bei den Energieversorgern verdient mqn nach 31 Jahren nicht schlecht.

Das ist hier aber auch nicht das Thema - das Thema ist, dass man einen Anspruch auf Gehaltszahlung hat.

Und den hat man solange man nicht krankgeschrieben ist.
Das Thema war ja auch die große Not, in die man dadurch gerät. Nun gerät aber nicht jeder, der kein Spitzenverdiener ist, in solch einer Situation gleich in große Not. Was wird erst passieren, wenn er in Rente geht, zudem die dann ja erst am Monatsende ausgezahlt wird?
Vielleicht kann man dieses aktuelle Erlebnis dann einfach auch zum Anlass nehmen sein Ausgabeverhalten in Bezug auf die Einnahmen kritisch zu hinterfragen.

Grüße

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Hi!

Dann zahlt ab dann die Krankenkasse Krankengeld?

Nochmal zum Mitschreiben:
Die Krankenkasse zahlt nur bis zum 07.10., der Arbeitgeber geht zum Zeitpunkt der Abrechnung davon aus, dass die AU für den vollen Monat gilt.

Das ist absolut nicht unüblich.

Naja, bei den Energieversorgern verdient mqn nach 31 Jahren
nicht schlecht.

Achso - ein Hausmeister verdient dort natürlich super und jeder Energieversorger zahlt gleich …

Darum geht es hier nicht!
Und ehrlich gesagt geht es uns einen Dreck an, ob da jemand ein Polster angelegt hat oder nicht - hier ist Arbeitsrecht.

Gruß
Guido

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Danke, Guido, für Deine Überlegung

Freundliche Grüße
Maralena

Hallo,

Nochmal zum Mitschreiben:
Die Krankenkasse zahlt nur bis zum 07.10., der Arbeitgeber geht zum Zeitpunkt der Abrechnung davon aus, dass die AU für den vollen Monat gilt.
Das ist absolut nicht unüblich.

Wirklich? Und wenn der Mitarbeiter über den 7. hinaus Urlaub hat, bekommt er auch kein Gehalt, weil man ja nicht weiß, ob er wirklich wiederkommt?

Naja, bei den Energieversorgern verdient mqn nach 31 Jahren nicht schlecht.

Achso - ein Hausmeister verdient dort natürlich super

Im Vergleich zu anderen Hausmeistern, ja. Im Vergleich zum Geschäftsführer eher weniger. Und niemand behauptet, dass Hausmeister ein Ausgabenniveau von Geschäftsführern an den Tag legen müssen.

und jeder Energieversorger zahlt gleich …

Ja, die einen zahlen gut und die anderen besser. Immer in Relation zu gleichen Tätigkeiten in anderen Branchen.

Darum geht es hier nicht!
Und ehrlich gesagt geht es uns einen Dreck an, ob da jemand ein Polster angelegt hat oder nicht - hier ist Arbeitsrecht.

Naja, es lesen ja auch andere mit. Und manchmal habe ich hier den Eindruck, dass selbst banalste Dinge dem einen oder anderen fremd sind. Mit ein bißchen Polster würde sich hier keine Not einstellen. Denn dass er Anspruch auf das Gehalt hat, wenn er wieder arbeiten geht, steht außer Frage.
Wenn er weiter krank ist, bekommt er das Krankengeld erst nachträglich gezahlt, zudem ist es ja dann weniger. Dann wäre er mangels Polster genauso in großer Not und es wäre vollkommen rechtskonform. Und falls mal der Arbeitgeber bspw. pleite geht und nicht zahlt, dann nutzt ihm das Recht auch recht wenig. Denn dann ist er auch gleich wieder in Not.

Grüße

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Das ist typisches Blabla von BWLern, Firmenberatern, Insolvenzverwaltern, …

Jeder Mitarbeiter kann doch mal locker 3% seiner bisher erhaltenen Gehälter wieder einsetzen. Das heißt bei 31 Jahren, 11 Monate Selbstfinanzierung ist immer drin.

Beeindruckend nur, dass diese Leute ganz anders reden wenn es ihnen selbst passiert.

Der Plem

PS: Jedes Wort zu viel der Müh.

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Hallo,

Das ist typisches Blabla von BWLern, Firmenberatern, Insolvenzverwaltern, …

Krieg Dich wieder ein. Dafür braucht es kein Studium. Das weiß auch die schwäbische Hausfrau. Es ist schlichte Lebensweisheit. Oder meinst Du den Spruch Spare in der zeit, dann hast Du in der Not wäre von BWLern, Firmenberatern, Insovenzverwaltern geprägt worden?

Jeder Mitarbeiter kann doch mal locker 3% seiner bisher erhaltenen Gehälter wieder einsetzen. Das heißt bei 31 Jahren, 11 Monate Selbstfinanzierung ist immer drin.

Wie kommst Du auf diese Zahlen? Es geht hier um einen Menschen, der 31 Jahre ununterbrochen in seinem Beruf bei gleichem Arbeitgeber tätig war und bei einem Bruchteil eines Monatslohns bereits in große Not kommt. Was passiert dem, wenn er länger krank ist oder in Rente geht?

Beeindruckend nur, dass diese Leute ganz anders reden wenn es ihnen selbst passiert.

Na wenn das mal keine unzulässige Verallgemeinerung ist. Ich denke, das passiert auch Sozialpädagogen.

PS: Jedes Wort zu viel der Müh.

Ja, bring doch einfach einen sachlichen Beitrag.

Grüße

Hi!

Wirklich?

Ja, wirklich.

Und wenn der Mitarbeiter über den 7. hinaus Urlaub
hat, bekommt er auch kein Gehalt, weil man ja nicht weiß, ob
er wirklich wiederkommt?

Auch das habe ich schon erlebt, und auch das ist nicht unwahrscheinlich.

Naja, es lesen ja auch andere mit.

Richtig - und mit dem Bereich des Arbeitsrecht oder einfach nur der ursprünglichen Frage hat es nach wie vor nichts zu tun.

Spätestens seit ich einen Kollegen mit einem schwerstbehinderten Kind hatte, der innerhalb von 2 Jahren seine in 25 Jahren zurückgelegten Ersparnisse soweit verbraucht hatte, dass er um einen Vorschussbetteln musste, verbietet sich mir, ein Urteil zu fällen über Leute, die ich nicht kenne.

Und selbst für die Leute, die ich kenne, verbietet es sich, da nicht jeder (aus unterschiedlichen Gründen, über die man nicht zu urteilen hat) eine Notwendigkeit für größere Rücklagen sieht!

Und manchmal habe ich hier
den Eindruck, dass selbst banalste Dinge dem einen oder
anderen fremd sind. Mit ein bißchen Polster würde sich hier
keine Not einstellen. Denn dass er Anspruch auf das Gehalt
hat, wenn er wieder arbeiten geht, steht außer Frage.

Eben!
Womit wir endlich wieder beim Thema und der bereits beantworteten Frage sind :smile:

Wenn er weiter krank ist, bekommt er das Krankengeld erst
nachträglich gezahlt, zudem ist es ja dann weniger.

Und falls mal der Arbeitgeber bspw.
pleite geht und nicht zahlt,

… zahlt das Arbeitsamt Insolvenzgeld.

Gruß
Guido