Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Hallo Experten,

Herr N ist in einem Unternehmen der evangelischen Kirche in Teilzeit (25 Stunden) beschäftigt. Durch Schicht und Wochenenddienst wird dieser Stundensatz zwar durchschnittlich, aber nicht in jeder kalendarischen Woche gleich erbracht.

Nun ist Herr N. eine Woche erkrankt. Die Einsatzleitung hat daraufhin den Dienstplan so verändert, das der tägliche Einsatz nur ca 3:30 Stunden betragen hätte. In den vorhergehenden Wochen betrug der tägliche Einsatz jedoch ca 5:30 Stunden im Durchschnitt.

Diese willkürliche Dienstplanänderung führt nun zu Minusstunden bei dem Beschäftigten, was einem Lohnabzug gleich kommt, die fehlenden Stunden sind schließlich unentgeltlich nachzuholen, bzw werden vom Überstundenkonto abgezogen.

Inwieweit ist diese Praxis noch mit dem Lohnfortzahlungsprinzip zu vereinbaren und inwieweit verstößt der Arbeitgeber, immerhin die ev. Kirche, gegen das siebte Gebot - Du sollst nicht stehlen?

Neben dem rechtlichen Aspekt interessiert mich hierbei auch der Etische.

Vielen Dank

Geert

Hallo,

Durch Schicht und
Wochenenddienst wird dieser Stundensatz zwar durchschnittlich,
aber nicht in jeder kalendarischen Woche gleich erbracht.

Und was ist vertraglich zur Arbeitszeit vereinbart?

Diese willkürliche Dienstplanänderung führt nun zu
Minusstunden bei dem Beschäftigten, was einem Lohnabzug gleich
kommt, die fehlenden Stunden sind schließlich unentgeltlich
nachzuholen, bzw werden vom Überstundenkonto abgezogen.

Na so einfach gehts vermutlich doch nicht, aber ohne die vertraglichen Vereinbarungen zu kennen, kann man wenig dazu beitragen.

Neben dem rechtlichen Aspekt interessiert mich hierbei auch
der Etische.

In nem Brett für Arbeitsrecht? Nun ja, wers dikutieren mag …

MfG

Nö!
Hi!

Neben dem rechtlichen Aspekt interessiert mich hierbei auch
der Etische.

In nem Brett für Arbeitsrecht? Nun ja, wers diskutieren mag …

Ganz sicher nicht!

LG
Guido, moderierender Atheist :smile:

Hallo.

Inwieweit ist diese Praxis noch mit dem
Lohnfortzahlungsprinzip zu vereinbaren und inwieweit verstößt
der Arbeitgeber, immerhin die ev. Kirche, gegen das siebte
Gebot - Du sollst nicht stehlen?

Hier dürfte wohl eher das Kirchenrecht greifen. Und wie schon geschrieben: es kommt auf die Vereinbarung an.

Neben dem rechtlichen Aspekt interessiert mich hierbei auch
der et h ische.

:wink:

mfg M.L.