Hallo Experten,
Herr N ist in einem Unternehmen der evangelischen Kirche in Teilzeit (25 Stunden) beschäftigt. Durch Schicht und Wochenenddienst wird dieser Stundensatz zwar durchschnittlich, aber nicht in jeder kalendarischen Woche gleich erbracht.
Nun ist Herr N. eine Woche erkrankt. Die Einsatzleitung hat daraufhin den Dienstplan so verändert, das der tägliche Einsatz nur ca 3:30 Stunden betragen hätte. In den vorhergehenden Wochen betrug der tägliche Einsatz jedoch ca 5:30 Stunden im Durchschnitt.
Diese willkürliche Dienstplanänderung führt nun zu Minusstunden bei dem Beschäftigten, was einem Lohnabzug gleich kommt, die fehlenden Stunden sind schließlich unentgeltlich nachzuholen, bzw werden vom Überstundenkonto abgezogen.
Inwieweit ist diese Praxis noch mit dem Lohnfortzahlungsprinzip zu vereinbaren und inwieweit verstößt der Arbeitgeber, immerhin die ev. Kirche, gegen das siebte Gebot - Du sollst nicht stehlen?
Neben dem rechtlichen Aspekt interessiert mich hierbei auch der Etische.
Vielen Dank
Geert